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Text von Mittwoch, 19. Mai 2004

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 Nachgehen: Uni zu Dienstaufsichtsbeschwerde 
 Marburg * (fjh)
Eine Stellungnahme zu der Dienstaufsichtsbeschwerde des Allgemeinen Studierenden-Ausschusses (AStA) von Montag (17. Mai) hat die Verwaltung der Philipps-Universität am Mittwoch (19. Mai) veröffentlicht. Der AStA hatte gegen zwei Verantwortliche für die Umsetzung des Studienguthabengesetzes (StuGuG) beim Universitätspräsidenten eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Sie sollen durch mangelhafte Planung und falsche Entscheidungen Nachteile für die Studierenden herbeigeführt haben.
Wie in der Pressemitteilung von Mittwoch (5. Mai) bereits angegeben, hat die Universität an über 400 Studentinnen und Studenten fehlerhafte Bescheide versandt. Dieser Fehler wurde in der Verwaltung erkannt. Auf ihre Initiative hin wurde der Versand korrigierter Mitteilungen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt.
Der AStA sei von Seiten der Verwaltung informiert und in einen Reihe von Gesprächen über StuGuG-Bescheide einbezogen gewesen. Insofern komme die Dienstaufsichtsbeschwerde zum jetzigen Zeitpunkt überraschend, erklärt die Universitätsleitung. Als Präsident werde Prof. Dr. Volker Nienhaus der Beschwerde nachgehen.
 
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