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Text von Donnerstag, 6. Mai 2004

> b i l d u n g<
  
 Falsche Forderung: Chaos bei der neuen Studiengebühr 
 Marburg * (fjh/pm)
Fehlerhafte Bescheide über Studiengebühren hat die Philipps-Universität zu Semesterbeginn an mehrere hundert Studierende verschickt. Sie waren fälschlicherweise als "Langzeitstudierende" eingestuft und deswegen zur Kasse gebeten worden.
Nach dem neuen "Studienguthabengesetz" (StuGuG) müssen "Langzeitstudierende" seit dem Sommersemester 2004 eine Semestergebühr entrichten. Diese Zahlung hatte die Uni auch von Studierenden eingefordert, die aus nachvollziehbaren Gründen länger hatten studieren müssen.
Mit korrekten Bescheiden an die Empfänger der fehlerhaften Aufforderungen möchte die Universitätsverwaltung diesen Fauxpas ab Donnerstag (6. Mai) nun bereinigen. Das teilte die Universitätsleitung am Mittwoch (5. Mai) mit.
"Einigen hundert Studierenden wurden in der vergangenen Woche fehlerhafte Gebührenbescheide zugestellt", berichtet die Uni-Pressestelle. "Sie wurden aufgefordert, Studiengebühren zu bezahlen, obwohl sie nach dem Studienguthabengesetz noch über Studienguthaben verfügen."
Die größte Gruppe der fehlerhaften Bescheide resultiert nach Angaben der Uni-Vrwaltung daraus, dass sogenannte "Karenzsemester" nicht berücksichtigt wurden. Sie betreffen Studierende, die im Wintersemester 2003/2004 bereits ihr letztes Guthabensemester in Anspruch genommen haben, nun aber - wie vom Ministerium aus Vertrauensschutzgründen vorgesehen - auch im Sommersemester 2004 noch gebührenfrei studieren können. Dabei handelt es sich um rund 400 Studierende.
Noch nicht bekannt ist die Zahl der Bescheide, in denen Urlaubssemester nicht angerechnet oder Studienfachwechsel nicht berücksichtigt wurden. Dies werde derzeit geprüft und solle bis Ende der Woche geklärt sein.
Ursache der Probleme ist nach Angaben der Uni die - aufgrund des Zeitdrucks bei der Umsetzung des Gesetzes - noch nicht ausreichend getestete und fertiggestellte Verwaltungssoftware.
Der nun beginnende Versand der korrigierten Bescheide erfolgt noch innerhalb der Widerspruchsfrist der ursprünglichen Bescheide.
Falls weitere Studierende Zweifel an der Korrektheit ihrer Bescheide haben, sind sie aufgefordert, Widerspruch einzulegen, damit die Verwaltung diese Fälle prüfen kann. Bereits überwiesene Gebühren werden, falls sie zu Unrecht erhoben wurden, zurückerstattet.
Die Universität geht davon aus, dass sich rund 1.500 Studierende aufgrund der neuen Gebührenregelung nicht mehr zurückgemeldet haben. Insgesamt haben sich etwa 3.300 Studierende nicht mehr zurückgemeldet. Die Vergleichszahlen der Vorjahre pendeln um 1.750.
Derzeit sind an der Philipps-Universität rund 17.500 Studierende eingeschrieben. Von der Gebührenverordnung sind deutlich unter 2.000 Studierende betroffen.
 
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