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Text von Dienstag, 16. Mai 2006

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 Spies aufgespießt: JU kritisiert B3-Blockade 
 Marburg * (fjh/pm)
An einer mehrstündigen Sitzblockade von Studenten auf der Bundestraße B3A hat sich der Landtagsabgeordnete Dr. Thomas Spies (SPD) am Freitag (12. Mai) beteiligt. Dieses Verhalten hat die Junge Union (JU) in einer Presseerklärung von Dienstag (16. Mai) kritisiert.
Damit habe Spies die aufgebrachten Gemüter der Autofahrer und nicht zuletzt die der Polizei erhitzt. "Dieses unmoralische Verhalten entspricht nicht dem eines langjährigen Landtagsabgeordneten, der Gesetz und Recht kennen sollte", erklärte der JU-Vorsitzende Wieland Stötzel. Spies habe das Mitgefühl und Verständnis der Bürgerrinnen und Bürger leichtfertig verspielt.
Eine kontroverse, differenzierte Debatte über die geplante Einführung der Studiengebühren zu führen sei durchaus im Sinne der CDU und legitim, erklärte der Nachwuchs-Politiker. Im Gegensatz dazu sei die "illegale Autobahn-Blockade" letztlich rein kontraproduktiv. Sie habe nicht dem Ziel gedient, miteinander über die Sache zu diskutieren, sondern vielmehr die Fronten auf beiden Seiten nur noch mehr verhärtet.
"Ich würde es auch wieder tun", hatte Spies erklärt. Diese Worte ließen keinerlei Unrechtsbewusstsein und Einsicht erkennen. Vor diesem Hintergrund forderte Stötzel die Sozialdemokraten dazu auf, sich in dieser Angelegenheit von Thomas Spies umgehend zu distanzieren.
Die Aktion sei auch ein harter Schlag ins Gesicht für die zahlreichen Opfer der Aktion, die allesamt zum Spielball gemacht worden seien. In diesem Zusammenhang erscheine auch die Aussage "Ich halte die Aktion für angebracht" der AstA-Vorsitzenden Lena Behrendes ebenso unerträglich wie uneinsichtig.
Die Sympathien hätten sich die Beteiligten jedenfalls verspielt. Ein politisches Eigentor habe sich der Abgeordnete Spies geschossen, der spätestens im nächsten Wahlkampf wieder eine geheuchelt geradlinige Haltung an den Tag legen werde, um für die Gunst der Wähler zu werben.
Was Stötzel in seiner Stellungnahme indes verschweigt, ist die Tatsache, dass sein Parteifreund Roland Koch mit der geplanten Einführung von studiengebühren gegen den Artikel 59 der hessischen Landesverfassung verstößt. Insofern hatten Spies und seine Mit-Demonstranten mit der kritisierten Aktion von ihrem grundgesetzlich garantierten Widerstandsrecht Gebrauch gemacht.
 
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