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Text von Freitag, 16. März 2007

> b i l d u n g<
  
 Warum so spät: keine Klagewelle am Klinikum 
 Marburg * (sts)
Das Land Hessen und das Universitätsklinikum Gießen und Marburg können sprichwörtlich aufatmen: Eine riesige Klagewelle gegen die Personal-Überleitung im Zuge der Privatisierung wird es nicht geben. Ein Widerspruch der Arbeitnehmer hätte binnen sechs Monaten nach der Übernahme durch den neuen Arbeitgeber Rhön-Klinikum AG erfolgen müssen. Das geht aus einer Entscheidung des Marburger Arbeitsgerichts vom Freitag (16. März) hervor.
Bereits im Juli 2006 hatte das Gericht aus verfassungsrechtlichen Gründen einem Arbeitnehmer ein grundsätzliches Widerspruchsrecht zugestanden. Von den acht Klägern hatten aber dieses Mal nur fünf einen Widerspruch gegen ihre Überleitung vom Land Hessen zum privaten Träger eingelegt. Bei drei weiteren Klägern wurde die Klage selbst vom Gericht als Widerspruch gewertet. Allerdings wurden diese erst im September und Oktober 2006 eingereicht, also rund neun Monate nach der Privatisierung.
"Eine zeitnahe Reaktion, maximal in den ersten sechs Monaten, wäre nötig gewesen", sagte Arbeitsgerichtsdirektor Hans-Gottlob Rühle in seiner Urteilsbegründung. Das Widerspruchsrecht der Betroffenen sei damit verwirkt.
Ohne rechtliche Auswirkungen blieb dagegen der Widerruf des Widerspruchs von drei Klägern. Sie hatten im März 2006 ihre Widersprüche vom Januar 2006 widerrufen. Weder das Land Hessen noch die Klinikum-Betreiber hatten darauf reagiert. Regierungsdirektor Volker Drothler sprach von einer "konkludenten Annahme der Widerrufe", ausgedrückt durch die Weiterbeschäftigung der Betroffenen.
Da aber auch die Kläger, die nicht widerrufen haben, weiterbeschäftigt wurden, könne nicht von einem konkludenten Einverständnis ausgegangen werden, begründete Rühle die rechtliche Unwirksamkeit der Widerrufe.
Die fünf Kläger, die nun urteilskräftig nach wie vor Arbeitnehmer des Landes Hessen sind, werden voraussichtlich nach Südhessen umziehen oder pendeln müssen. Äquivalente Arbeitsplätze kann das Land nach der Privatisierung der mittelhessischen Kliniken nur noch dort anbieten.
Mit Spannung wird auch das Urteil des Landes-Arbeitsgerichts in Frankfurt am Mittwoch (18. April) erwartet. Dort werden die gegensätzlichen Urteile der Arbeitsgerichte Marburg und Gießen im Bezug auf ein verfassungsrechtliches Widerspruchsrecht geprüft. Dabei soll auch die Frage geklärt werden, ob die Privatisierung tatsächlich alternativlos gewesen ist. Alle Beteiligten gehen aber ohnehin davon aus, dass der Rechtsstreit letztlich höchstinstanzlich vom Bundes-Arbeitsgericht und vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden muss.
 
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