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Text von Dienstag, 13. März 2007

> b i l d u n g<
  
 Nicht gerecht: OB beglaubigt Klage-Anträge 
 Marburg * (fjh/pm)
Über Studiengebühren und die Verfassungsklage dagegen informiert ein breites Bündnis am Samstag (17. März) auf dem Marktplatz und in der gesamten Oberstadt. Die Bürgerinnen und Bürger rufen die Organisatoren zur Unterstützung der Verfassungsklage gegen die ab Oktober an hessischen Hochschulen fälligen Gebühren auf.
Von 10 bis 14 Uhr ist es am Samstag möglich, diese Klage direkt auf dem Marktplatz zu unterschreiben: Die erste Stunde wird Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD) selbst vor Ort sein und Unterschriften beglaubigen. Wichtig ist es dafür, den Personalausweis mitzubringen.
Das Bündnis umfasst Vertretungen von Eltern, Schülern und Studierenden sowie Gewerkschaften.
"Während alle davon reden, wie wichtig Bildung für die Zukunft ist, grenzt Hessen immer mehr Menschen vom Zugang zu Bildung aus", erklärte Petra Vogel-Huff vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). "Es sollten sich alle aufmachen und unterschreiben und damit deutlich machen , dass Studiengebühren in einer zukunftsfähigen, verantwortungsbewussten Politik keinen Platz haben."
Gabi Becker vom Stadt-Elternbeirat erläuterte die Gründe für ihr Engagement so: "Mir ist es wichtig, zu zeigen, dass Studiengebühren ein Thema sind, dass nicht nur die Studenten angeht, sondern uns alle. In ganz Hessen schließen sich Initiativen aus Menschen aller Altersschichten zusammen, um Aktionen gegen Studiengebühren durchzuführen. Mit gemeinsamer Kraft werden wir die nötigen Stimmen zusammenbekommen."
Hintergrund der Aktion ist die - von der hessischen Landesregierung beschlossene - Einführung von Studiengebühren zum nächsten Wintersemester. Nach Ansicht der beteiligten Initiativen steht dieser Plan im Widerspruch zu Artikel 59 der hessischen Verfassung. Er besagt: "In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich".
Seit Dezember 2006 werden Unterschriften gesammelt, um eine Verfassungsklage beim hessischen Staatsgerichtshof einzureichen. Dazu ist ein Antrag von einem Prozent der wahlberechtigten Bürger bei ihrem zuständigen Einwohner-Meldeamt erforderlich.
wer am Samstag in der Oberstadt ist, kann sich diesen Weg sparen. Das Ziel der Verfassungsklage von unten wird auch von den Landtagsfraktionen von SPD und Grünen geteilt, die ebenfalls Verfassungsklage eingereicht haben.
 
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