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Text von Montag, 10. Dezember 2007

> s o z i a l e s<
  
 Versaut: Alkoholverbot für Marburg-Mitte 
 Marburg * (fjh/pm)
Ein sofortiges Verbot des Konsums von alkoholhaltigen Getränken auf den öffentlichen Flächen und Plätzen im Bereich "Marburg-Mitte" hat der Magistrat der Stadt Marburg am Montag (10. Dezember) verkündet.
Auf Initiative von Oberbürgermeister Egon Vaupel hatte der Magistrat in seiner Sitzungvon Montag (10. Dezember) beschlossen, den Konsum von alkoholhaltigen Getränken auf den öffentlichen Flächen und Straßen in dem Gebiet Elisabeth-Blochmann-Platz, den Straßen Erlenring, Am Erlengraben, Kurt-Schumacher-Brücke bis zur Auffahrt zur B3A in Richtung Süden mit sofortiger Wirkung in der Zeit von 18.00 Uhr bis 07.00 Uhr zu verbieten. Das Verbot wird mit seiner Veröffentlichung in der Tagespresse in diesen Tagen wirksam.
Die aktuelle Situation habe sich in einer Weise entwickelt, die einen dringenden Handlungsbedarf ergeben habe, begründete der Oberbürgermeister den Magistratsbeschluss. Auch bei der erfolgreichen Aktion "Marburg b(u)y night" habe sich die Problemstellung in diesem Bereich wieder bestätigt.
Dieser Bereich habe sich zur neuen Party-Meile von Kindern und jugendlichen Erwachsenen entwickelt. Durch die räumliche Nähe des Lebensmittel-Einzelhandels, der teilweise bis 24 Uhr geöffnet hat, des Kinos und der angrenzenden Gaststätten sei es für viele Jugendliche zur Gewohnheit geworden, sich mit Alkohol zu versorgen und danach Gaststätten zu besuchen. Besorgniserregend sei besonders, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von älteren Personen mit alkoholischen Getränken versorgt werden.
Teilweise halten sich bis zu 100 Personen dort auf. Festzustellen sind die typischen Auswirkungen von erhöhtem Alkoholkonsum wie Vandalismus - besonders auf dem Gelände der Mensa - Lärmbelästigungen, Müllablagerungen, eine erhöhte Anzahl von Straftaten und Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz.
Häufige Kontrollen des Fachdienstes Ordnung und Verkehr der Stadtverwaltung sowie der Polizei, Informationen des Jugendamtes an die Eltern der bei den Kontrollen festgestellten Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren haben die Situation jedoch nicht verbessert.
Die Verbots-Verfügung ist befristet bis zum 30. April 2008, um in diesem Zeitraum Erfahrungen zu sammeln. Sollte die Verfügung nicht die erhoffte Wirkung zeigen, werde die Stadt weitere rechtliche Möglichkeiten einsetzen, um dieser Gefährdung zu begegnen.
"Wir sind nicht gewillt, die hier bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und die Gesundheit für Menschen tatenlos hinzunehmen", betonte der Oberbürgermeister abschließend. Das Problem ist erst entstanden, seitdem im sogenannten "Markt-Dreieck" ein supermarkt werktags bis Mitternacht geöffnet ist.
 
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