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Text von Freitag, 9. November 2007

> s o z i a l e s<
  
 Beschränkt: Abschlussbericht St. Jakob 
 Marburg * (sts)
Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition wurde der Abschlussbericht des Akten-Einsichtsausschusses zur Marburger Altenhilfe mehrheitlich beschlossen. Die Fraktionen der CDU, FDP und MBL stimmten am Freitag (9. November) dagegen, die Marburger Linke enthielt sich. Das Thema wird bei der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Freitag (30. November) debattiert werden.
Im Untersuchungsausschuss sollte geklärt werden, wie es zu den Missständen insbesondere in der Essensversorgung bei der Marburger Altenhilfe St. Jakob kommen konnte und wer dafür die Verantwortung trug. Nach insgesamt vier Sitzungen, bei denen die Parlamentarier die betreffenden Akten einsehen konnten, legte Ausschuss-Vorsitzender Dietmar Göttling (Grüne) nun das Ergebnis vor. Die politische Bewertung ist dabei eindeutig: Die Verantwortung für die Missstände trug die damalige Geschäftsführung unter Leitung der mittlerweile entlassenen Heidi Thaller.
Fehlerhafte Management-Entscheidungen seien ursächlich für die Organisation der Essensversorgung gewesen. Der Aufsichtsrat und die Aufsichtsratsvorsitzende Stadträtin Dr. Kerstin Weinbach hätten "zeitnah und angemessen gehandelt" und "konsequent und gewissenhaft Kontrolle über die Geschäftsführung ausgeübt", heißt es im Fazit des Berichts. Die von der Stadtverordnetenversammlung eingesetzten Kontrollmechanismen seien erfolgreich.
Dieser politischen Bewertung wollte sich die Opposition aber nicht anschließen. "Die chronologische Wiedergabe der Fakten ist unbestritten. Die Rolle des Aufsichts- und Personalrats bei den Vorgängen sehen wir aber kritischer", sagte Roger Pfalz (CDU). Sein Fraktionskollege Philipp Stompfe monierte, dass die Probleme weder "gering", noch auf einen "eng begrenzten Zeitraum" beschränkt gewesen seien, wie es im Bericht formuliert werde. "Meiner Meinung nach reden wir hier außerdem von einem Zeitraum von circa einem Jahr von April 2006 bis April 2007", ergänzte er.
Einen Änderungsantrag stellte aber keine Fraktion, da er in der Kürze der Zeit nicht juristisch einwandfrei zu formulieren sei, wie Pfalz betonte.
Zuvor hatten die Parlamentarier nämlich einen Dringlichkeitsantrag zur Verschwiegenheitspflicht über vertrauliche Inhalte in den Akten verabschiedet. Anfang November waren in einem Artikel in der örtlichen Presse Informationen aus nichtöffentlichen Protokollen von Aufsichtsratssitzungen bekannt gegeben worden.
Der Magistrat erhielt nun den Auftrag, dieser Verletzung der Verschwiegenheitspflicht nachzugehen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen den oder die Verantwortlichen einzuleiten. Die MBL stimmte als einzige Fraktion gegen dieses Vorhaben. Die Marburger Linke enthielt sich ihrem Votum.
Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann nach õ24a der Hessischen Gemeindeordnung mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro belegt werden. Um in möglichen Änderungsanträgen die Vorgaben des Paragrafen nicht zu verletzen, wollten die Parlamentarier ihre Vorschläge nicht mehr spontan formulieren.
"Nachdem hier nun sogar schon von Haftstrafen die Rede war, sage ich jetzt lieber nichts mehr. Ich bin schließlich Lehrer und will es auch noch eine Weile bleiben", kommentierte Torsten Sawalies (FDP) lakonisch.
 
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