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Text von Dienstag, 6. November 2007

> s o z i a l e s<
  
 Erhöhung des Betrags: Freihändige Vergabe erleichtert 
 Marburg * (fjh/pm)
Als "wichtigen Schritt zur weiteren Stärkung des Mittelstandes im Landkreis" bezeichneten die CDU-Landtagsabgeordneten Frank Gotthardt, Dr. Christean Wagner und Anne Oppermann die Entscheidung der Hessischen Landesregierung zur Erhöhung der freihändigen Vergabe. Durch diesen Schritt können nun öffentliche Bau-Aufträge bis zu einer bestimmten Größenordnung ohne öffentliches und formales Ausschreibungsverfahren vergeben werden.
Nach einem Erlass des Hessischen Wirtschaftsministeriums könnten die Kommunen ab dem 1.11.2007 Handwerksaufträge (VOB) bei einem geschätzten Auftragswert bis zu 50.000 Euro ohne Mehrwertsteuer ohne öffentliche Ausschreibung frei Hand vergeben. Bisher bestand eine Grenze von 25.000 Euro.
Für Lieferungen und Leistungen (VOL) wurde die Grenze von 10.000 Euro auf 20.000 Euro angehoben und damit ebenfalls verdoppelt.
Das führe zum einen zu einer Vereinfachung des Verfahrens und zu einem Abbau von bürokratischen Hemmnissen. Zum anderen könnten die Kommunen nunmehr auch die kleineren und mittleren Handwerksbetriebe berücksichtigen.
"Dies hilft nicht nur den kleinen, mittelständischen Betrieben, sondern kann auch weitere örtliche Arbeitsplätze sichern", erklärten die CDU-Politiker. Besonders zu beachten sei der Umstand, dass diese neue Ausschreibungsgrenze für jedes Fachlos und Gewerk und nicht für die Gesamt-bausumme gelte.
Die CDU-Abgeordneten riefen die Kommunen in Marburg-Biedenkopf dazu auf, von der neuen, mittelstandsfreundlichen Regelung rege Gebrauch zu machen.
"Durch die veränderte Regelung ist auch weiterhin der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit oberstes Gebot ebenso wie ein faires und transparentes Vergabe-Verfahren", beteuerten Gotthardt, Wagner und Oppermann.
 
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