Text von Montag, 19. November 2007
kauf auf Anhieb: Warnung vor Mitleids-Masche | ||
Marburg * (fjh/pm)
Vor der Mitleids-Masche bei Haustür- und Telefongeschäften warnt die Bundesvereinigung Lebenshilfe (BVLH). Der bundesweit tätige Verband hältVorsicht gerade in der Vorweihnachtszeit für geboten, wenn damit geworben werde, dass die Artikel von Menschen mit Behinderung hergestellt worden seien oder der Verkaufserlös behinderten Menschen zugute komme. Wer an Produkten aus Werkstätten für behinderte Menschen interessiert ist, sollte besser das Angebot von Behindertenwerkstätten in der Region nutzen, die oft eigene Läden betreiben und mit Ständen auf Weihnachtsmärkten vertreten sind. Eine weitere Möglichkeit ist der Lebenshilfe-Katalog "Zauberhafte Geschenk- Ideen" mit der bundesweit größten Auswahl an handgefertigten Artikeln aus Werkstätten für behinderte Menschen. Hier können sich Kunden darauf verlassen, dass der Erlös der Lebenshilfe-Arbeit zugute kommt. Außerdem trägt jeder Kauf dazu bei, Arbeitsplätze behinderter Menschen zu sichern. Der Katalog kann kostenlos unter der e-Mail-Adresse geschenkideen@lebenshilfe-versand.de angefordert werden. Alle Produkte werden auch im Internet unter www.lebenshilfe-shop.de angeboten. Um bei Haustür- und Telefongeschäften nicht auf unseriöse Angebote hereinzufallen, sollte man sich nicht zu einer schnellen Entscheidung drängen lassen, sondern sich genau erklären - und möglichst schriftlich belegen - lassen, wie behinderte Menschen an der Herstellung beteiligt waren und welcher Anteil einem guten Zweck zufließt. Zudem sollte man nachfragen, ob hinter der Aktion ein gemeinnütziger Verein oder eine Behinderten-Einrichtung steht und wer dort für eventuelle Rückfragen zu erreichen ist. Zunächst sollte man sich bei dieser Adresse erkundigen, ob "alles mit rechten Dingen zugeht". Selbst bei kleinen Zweifeln sollte man lieber "Nein Danke" zu dem Angebot sagen. Keinesfalls sollte man Waren zu überhöhten Preisen oder in großer Stückzahl bestellen, "weil es ja einem guten Zweck dient". Achten Sollte man auch auf Qualität und Funktionalität. Falls jemand an den angebotenen Waren interessiert ist, kann er nach einem Katalog fragen, um später in Ruhe auswählen zu können. Wer sich zu einem Kauf entschieden hat, anschließend aber unzufrieden mit Preis und Produkt ist, kann von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen. Deshalb sollte man darauf achten, dass einem mit dem erworbenen Produkt eine glaubwürdige und aussagekräftige Adresse des Vertriebs schriftlich verbleibt. Nähere Informationen dazu erteilen alle Verbraucherzentralen. Im Zweifel sollte man sich auch nicht scheuen, die Polizei zu informieren, falls die Anbieter aggressiv auftreten oder das Angebot unseriös wirkt. | ||
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