Text von Freitag, 6. July 2007
Abgeschmiert: Pornos der Ex-Freuundin verbreitet | ||
Marburg * (sts)
"Sie haben am heutigen Tag eine zutiefst rechtsfeindliche Gesinnung an den Tag gelegt, die ich selten gesehen habe", sagte Amtsrichter Mirko Schulte in seiner Urteilsbegründung gegenüber dem Angeklagten. Wegen Beleidigung und dem Verbreiten pornografischer Schriften wurde ein 47-jähriger Marburger am Freitag (6. Juli) vom Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Haupt-Belastungszeuge des Mannes war letztlich sein Computer. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der als Hausmeister tätige Mann im Februar und März 2006 Nacktbilder seiner Ex-Freundin an Nachbarn, Arbeitgeber, das Staatliche Schulamt und das Marburger Ordnungsamt verschickt hatte. Den Foto-CDs lagen in einigen Fällen Begleitschreiben bei, in denen der ehemaligen Freundin und ihrem neuen Lebensgefährten unterstellt wurde, eine Art privaten Sex-Club zu betreiben. Drei Bilder seien dabei eindeutig pornografischer Natur, hieß es in der Anklage. Die geschädigte 53-jährige Lehrerin räumte ein, dass der Angeklagte die Fotos mit ihrer Einwilligung gemacht habe. Sie habe von 1998 bis 2005 eine äußerst "wechselvolle Beziehung" mit ihm geführt. Zunächst sei sie ob seiner Zuneigungsbekundungen und Aufmerksamkeiten sehr verliebt gewesen. Doch schnell habe sie auch seine andere Seite kennengelernt. Er habe sie aufgefordert, den Kontakt zu ihrer Familie abzubrechen, ihr wiederholt gedroht und auch körperliche Gewalt angewendet. Dennoch habe sie sich nicht von ihm trennen können. 2004 bezogen sie sogar ein gemeinsames Haus. "Das war die absolute Katastrophe", sagte die Zeugin. "Das ging keine zwei Wochen gut." Der Angeklagte zog aus. Doch die Beziehung bestand noch bis Herbst 2005, obwohl nebenbei auch vor dem Familien- und dem Arbeitsgericht gegeneinander prozessiert wurde. Nach der endgültigen Trennung von seiner Lebensgefährtin äußerte der Angeklagte Rachepläne gegenüber mehreren Zeugen und erwähnte ausdrücklich die in seinem Besitz befindlichen Nacktaufnahmen. Vor Gericht bestritt er bis zuletzt alle Vorwürfe. Er behauptete, die Geschädigte habe die Fotos selbst in Umlauf gebracht, da sie finanzielle Schwierigkeiten habe. Durch einen Computer-Sachverständigen konnte aber bewiesen werden, dass sich die betreffenden Fotos auf der Festplatte seines Computers befunden hatten. Zwar hatte er sie mit Hilfe zusätzlicher "Shredder"-Software entfernt, doch in der "tiefen Seele des Computers", wie Schulte in der Urteilsbegründung sagte, fanden sich noch ihre Spuren. Zudem war in den Begleitschreiben zu den CDs eine ungewöhnliche Rechtschreibeschwäche des Angeklagten augenfällig geworden. Regelmäßig verwechselte er die Schreibweisen des Worts "das" und "dass". Schulte nannte diese Auffälligkeit einen "schriftlichen Fingerabdruck". Statt sich der erdrückenden Indizienlast zu ergeben, beschuldigte der Angeklagte weiterhin die Geschädigte und auch den ermittelnden Kripo-Beamten, den er der Beleidigung bezichtigte. Daher schloss sich eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung für das Gericht aus. Die Forderung der Staatsanwaltschaft auf zwei Jahre und neun Monate Gefängnis wurde dennoch etwas abgemildert. | ||
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