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Text von Freitag, 11. Mai 2007

> s o z i a l e s<
  
 Abgestritten: Fahrtkosten erschwindelt? 
 Marburg * (sts)
Manchmal treibt das deutsche Gerichtswesen schon seltsame Blüten. Das ist auch in Marburg nicht anders. Da waren im Fall einer Klage gegen eine fristlose Kündigung gleich drei Termine vor dem Arbeitsgericht vonnöten, um festzustellen, wo der Kläger die letzten sechs Jahre gewohnt hat. Am Freitag (11. Mai) lehnte Arbeitsgerichtsdirektor Hans-Gottlob Rühle die Klage eines Mitarbeiters des Dental-Labors Jacob ab.
Das Unternehmen hatte im April 2006 zunächst eine ordentliche Kündigung wegen Auftragsmangels ausgesprochen. Bald darauf wurde aber festgestellt, dass der als Zahntechniker tätige Mitarbeiter seit 2001 Fahrtkosten für die Strecke von Roßdorf nach Marburg erstattet bekommen hatte, obwohl er allem Anschein nach die ganze Zeit in Marburg am Rothenberg wohnhaft war.
Die Fahrtkosten seien damals als eine "verkappte Lohnerhöhung" vereinbart worden. Die Geschäftsleitung habe gewusst, dass er nicht in Roßdorf wohne, hielt der Kläger dem entgegen. Obwohl er auch eine Wohnung in Marburg besitze, sei sein Lebensmittelpunkt im betroffenen Zeitraum in Roßdorf gewesen, beteuerte er weiter.
Die dritte Etappe der Beweis-Aufnahme zu diesem Punkt nahm am Freitag schon groteske Züge an. Die beiden Geschäftsführer des Unternehmens - Hans-Heinrich Bähr und Herbert Jaksy - versicherten glaubhaft, niemals eine Fahrtkosten-Erstattung als Lohnerhöhungs-Ersatz vereinbart zu haben. Sie hätten zwar gewusst, dass der Mitarbeiter in Marburg ein Agentur-Büro und ein Musikstudio betreibe, seien aber aufgrund seiner Lohnsteuerkarte davon ausgegangen, dass er in Roßdorf wohne.
Ein befreundeter Kfz-Mechaniker des Klägers konnte als Zeuge zwar Angaben zu einem Gespräch zwischen dem Kläger und dem Geschäftsführer Bähr machen, dabei aber keineswegs zur Erhellung des Sachverhalts dienlich sein. Ein weiterer Zeuge hatte zwar von 1989 bis 1996 in Roßdorf gewohnt und kannte auch den Kläger flüchtig, hatte aber überhaupt keine Ahnung über dessen Wohnort während der vergangenen fünf Jahre. Warum seine Vernehmung dennoch beinahe eine dreiviertel Stunde
dauerte, war wohl der amüsanten Erzählweise des Zeugen geschuldet
Letztlich waren auch die Aussagen der direkten Nachbarn in Roßdorf ausschlaggebend, die schon in einer früheren Verhandlungsrunde bekräftigt hatten, dass sie den Kläger nur sporadisch gesehen hätten.
"Sie hätten nur die Nebenkosten-Abrechnungen vorlegen müssen, um ihre Behauptung zu beweisen", sagte Rühle in der Urteilsbegründung. Dies hatte der Kläger jedoch nicht getan.
Die fristlose Kündigung blieb damit bestehen. Den erschlichenen 2.600 Euro an Fahrtkosten-Erstattung stehen für den Kläger nun immense Gerichtskosten gegenüber. Allein der Streitwert wurde schon mit 10.500 Euro beziffert.
 
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