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Text von Mittwoch, 21. November 2007

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 Blick nach Bremen: Gas- und Strompreise im Auge 
 Marburg * (fjh/pm)
Drohende Preiserhöhungen für Strom und Gas möchten die Linken-Stadtverordneten Pit Metz und Prof. Dr. Georg Fülberth möglichst verhindern. Deswegen haben sie einen Antrag in die Stadtverordneten-Versammlung eingebracht, der den Magistrat beauftragen soll, seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass die Stadtwerke Marburg (SWM) nach Möglichkeit durch Wechsel des Anbieters die drohenden Preiserhöhungen für Strom und Gas vermeiden und die Stadtwerke ihren Kundinnen und Kunden eine transparente Aufstellung über die Preise ihrer Lieferfirmen, über deren Preiserhöhungen und ihre eigene daraus folgende Kalkulation über die Weitergabe dieser Preiserhöhungen an die Kundinnen und Kunden zugänglich machen.
Die angekündigten Preiserhöhungen seien Ergebnis einer Markt-Verzerrung. Ermöglicht werden sie nach Auffassung der Antragsteller durch die "Oligopol-Stellung von Privatkonzernen". Die Stadtwerke sollten ihrer Ansicht nach den minimalen Spielraum, den die Reste von Wettbewerb hier noch bieten, schnellstmöglich nutzen.
Am Freitag (16. November) erklärte das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen vier Preiserhöhungen der Stadtwerke Bremen (SWB) "für unwirksam - wegen mangelnder Transparenz. Nicht der gesamte Vertrag, wohl aber die Teuerung entbehre der rechtlichen Grundlage, entschied das Oberlandesgericht und bestätigte damit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Bremen vom Mai 2006. Die Preis-Änderungsklauseln seien nicht transparent und präzise genug gewesen, hieß es zur Begründung. Deshalb erklärten die Richter sie für nichtig.
Zwar seien die SWB sehr wohl zu Preiserhöhungen berechtigt. Doch das gelte nur, wenn die Maßstäbe dafür deutlich nachvollziehbar seien.
Genau das waren sie nach Ansicht der Richter aber nicht: die Verbraucher hätten im vorliegenden Fall keine Möglichkeit gehabt, die Preisgestaltung der SWB "im Einzelfall" und "anhand öffentlich zugänglicher Quellen" nachzuvollziehen.
Diese Entscheidung sei bundesweit von Bedeutung, weil nach Angaben der Verbraucherzentrale mit der SWB auch die meisten anderen Energieversorger ähnliche Klauseln benutzen. Sie könnten nach Ansicht der Klage-Vertreter nun ebenfalls vor Gericht zu Fall gebracht werden, sollte das Urteil auch vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben.
In Bremen ist aus dieser Auseinandersetzung mittlerweile eine "Energiehaus-Genossenschaft" entstanden, die alternative Lieferungen organisiert. Auch im baden-württembergischen Bietigheim hat eine Bürgerinitiative vor Gericht durchgesetzt, daß intransparente Erhöhungen von Gaspreisen zurückgenommen werden mussten. Es wäre nach Ansicht von Metz und Fülberth sinnvoll, wenn solche Sonderwege in Marburg durch rechtzeitiges Handeln der Stadtwerke vermieden werden könnten.
 
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