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Text von Freitag, 25. Mai 2007

> p o l i t i k<
  
 Eigener Erfolg: Gewebe-Gesetz doch noch geändert 
 Marburg * (fjh/pm)
"Es ist ein wichtiger Erfolg, dass die Lebenshilfe mit ihrer Forderung durchdringen konnte, den Schutz nichteinwilligungsfähiger Erwachsener vor fremdnützigen Eingriffen sicherzustellen", erklärte Robert Antretter am Freitag (25. Mai), nachdem der Bundestag das Gewebe-Gesetz am Donnerstag (24. Mai) verabschiedet hatte.
hat.
Der ursprüngliche Entwurf zum Gewebe-Gesetz hatte vorgesehen, unter gewissen Bedingungen eine Knochenmarkspende von erwachsenen nichteinwilligungsfähigen Personen zuzulassen. Diese Regelung spielt nach Auffassung der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH) in der ärztlichen Praxis keine Rolle. Sie hätte aber Wegbereiter für eine Inanspruchnahme von Nichteinwilligungsfähigen sein können.
Dagegen hatten sich die Behindertenverbände, die das Berliner Institut Mensch Ethik und Wissenschaft tragen, bereits im März gewandt und vor der Gefahr gewarnt, dauerhaft nichteinwilligungsfähige Menschen zu instrumentalisieren. Die Lebenshilfe hatte daher bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses durch ihr Vorstandsmitglied Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust wie auch unmittelbar vor
den abschließenden Beratungen im Bundestag gegenüber Parlament und Regierung dafür geworben, eine solche Öffnungsklausel unbedingt zu streichen.
Diesem wichtigen Anliegen ist die Politik nun gefolgt. Die Lebenshilfe dankte in diesem Zusammenhang für die vielfache Unterstützung bei der Durchsetzung dieser für Menschen mit Behinderung so wichtigen Forderung.
"Entscheidend war, dass sich die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, unser Anliegen zu eigen gemacht hat", sagte der Lebenshilfe-Vorsitzende Antretter abschließend.
 
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