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Text von Mittwoch, 7. März 2007

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 Armut für Radler: Trasse der einstigen Kreisbahn 
 Marburg * (fjh/pm)
Die Aufhebung des Geschützten Landschafts-Bestandteils "Alte Kreisbahntrasse nordwestlich von Ebsdorf" empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag. Der Kreisausschuss will die aufsichtsbehördliche Genehmigung analog zum Hessischen Naturschutzgesetz und dem Bundes-Naturschutzgesetz einholen und den Kreistagsbeschluss mit Genehmigungsvermerk veröffentlichen.
Der Bau eines Radwegs entlang der Landesstraße 3089 zwischen Marburg-Bortshausen und Ebsdorfergrund-Ebsdorf ist seit vielen Jahren in der Diskussion und bereits Gegenstand verschiedener Planungs- und Genehmigungsvarianten gewesen. Einer Inanspruchnahme des Bahndamms der ehemaligen Marburger Kreisbahn zwischen Ebsdorf und der Gemarkungsgrenze zu Bortshausen stand bislang aber die Verordnung zum Schutz des Landschafts-Bestandteils "Alte Kreisbahntrasse nordwestlich von Ebsdorf" vom 08.03.1994 entgegen.
Um eine Führung des Radwegs über den ehemaligen Bahn-Abschnitt prüfen zu können, hatte der Kreistag am 7.07.2006 den Beschluss gefasst, das Verfahren zur Aufhebung des Geschützten Landschafts-Bestandteils zu betreiben. Dazu hatte er den Kreisausschuss beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.
Um die verwaltungsmäßige Umsetzung auf solide Grundlage zu stellen, hat der Kreisausschuss ein Gutachten zur Überprüfung des Schutz-Erfordernisses erstellen lassen. Dieses Gutachten wurde am 7.11.2006 den Mitgliedern des Naturschutz-Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde und des Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Bau- und Umweltausschusses des Kreistags vorgestellt.
Aufgrund des vorliegenden Gutachtens wurden die Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Naturschutzverbände sowie die Mitglieder des Naturschutz-Beirats bezüglich der Aufhebung der Verordnung zum Schutz des Geschützten Landschafts-Bestandteils angehört und um Stellungnahme gebeten. Das Aufhebungsverfahren kann somit fortgeführt werden. Im weiteren Verlauf liegt die Vorlage zum Beschluss im Kreistag vor und geht dann an das Regierungspräsidium Gießen.
 
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