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Text von Donnerstag, 11. Mai 2006

> b i l d u n g<
  
 Wichtiger Protest: Studis sperrten Stadtautobahn 
 Marburg * (fjh)
Gut 600 Studentinnen und Studenten haben am Donnerstag (11. Mai) die Stadtautobahn blockiert. Ihre Protest-Aktion gegen die geplante Einfürhung von Studiengebühren an hessischen Hochschulen führte in den Abendstunden zu einer Vollsperrung der Bundesstraße B3A zwischen Marburg-mitte und Marburg-Süd.
Nach einer Vollversammlung zogen die Studenten zunächst vom Hörsaalgebäude durch die Oberstadt. Anschließend blockierten sie für kurze Zeit den Rudolfsplatz.
Dann führte sie ihr Weg zur Autobahnauffahrt Marburg-Mitte. Dort blockierten sie beide Fahrbahnen.
Die Polizei war auf die Aktion anscheinend nicht vorbereitet. Sie forderte die Demonstranten auf, die Fahrbahn zu räumen.
Nach einer reichlichen halben Stunde befolgten die Protestierer gegen 22 Uhr die Aufforderung und rämten die Spur von Gießen in Richtung norden. Auf der anderen Fahrbahn zogen sie bis zur Autobahnausfährt Marburg-Süd. Vor der Parteigeschäftsstelle der CDU an der Gisselberger Straße beendeten sie nach einer weiteren Stunde schließlich ihre Demonstration.
Die Studierenden wehren sich gegen das Vorhaben der Landesregierung, Gebühren von 500 bis 1.500 Euro pro Semester zu erheben, obwohl die Landesverfassung ein kostenfreies Studium garantiert.
"Wir sind hier und wir sind laut, weil man uns die Bildung klaut", lautete ihre Parole. Sie war bereits am Samstag (6. Mai) bei einem demonstrationszug durch die Marburger Innenstadt und am Montag (8. Mai) bei einer Aktion vor dem Verwaltungsgebäude der Philipps-Universität an der Biegenstraße zu hören gewesen.
Ihre Proteste werden die Studenten auch am Freitag (12. Mai) fortsetzen. Um 12 Uhr beginnt eine Demonstration auf dem Elisabeth-Blochmann-Platz vor der Mensa. Veranstalter ist der Allgemeine Studierenden-Ausschuss (AstA).
Derweil hat die bildungsprolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion die Studiengebühren noch einmal verteidigt. Wer keine Studiengebühren wolle, der sei für überfüllte Hörsäle, erklärte Eva Kühne-Hörmann. Zudem müssten die Studentinnen und Studenten erst zahlen, wenn sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen.
Unerwähnt blieben in ihrer Rechtfertigung allerdings sowohl die geplante Verzinsung der Darlehen für die Studiengebühr als auch das einschlägige Verbot in artikel 59 der hessischen Landesverfassung.
 
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