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Text von Freitag, 24. Februar 2006

> b i l d u n g<
  
 Hysterie und Hygiene: Wenn man tote Vögel findet 
 Marburg * (anm/pm)
Wie soll man sich verhalten, wenn man einen toten Vogel findet? Auf diese Frage hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf am Freitag (24. Februar) eine bürokratische Antwort gegeben.
Laut Erlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom Donnerstag (16.Februar) sind nur Wassergeflügel wie Enten, Gänse, aber auch Schwäne als möglicherweise infiziert mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1 anzusehen. Sie sind einer Untersuchung zuzuführen. Im Ergänzungserlass vom Mittwoch (22.Februar) werden jetzt auch Greifvögel, wie Habicht, Bussard, Milane, Uhus und Eulen in die Untersuchungspflicht einbezogen.
Ein Fund derartiger Vögel sollte der Polizei gemeldet werden. Sie wird die Bergung und Untersuchung veranlassen.
Wenn andere tote Tiere aufgefunden werden, ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht von einer möglichen Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus auszugehen. Das geltende Recht sieht nicht vor, verendetes Wild über die Tierkörper-Beseitigungsanstalt, zu entsorgen. Daher hält der Kreis es auch nicht notwendig, einzelne - in der Natur aufgefundene - tote Vögel außer Wassergeflügel und Greifvögel zu melden.
Wenn man einzelne tote Vögel in einer bewohnten Gegend auffindet, kann man Kontakt mit der Polizei oder der Gemeideverwaltung aufnehmen. Sie wird gegebenenfalls notwendige weitere Maßnahmen in die Wege leiten.
Grundsätzlich sollte man tote Tiere nicht anfassen!
 
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