Text von Samstag, 11. November 2006
Anders regeln: Teurer Prozess für GeWoBau | ||
Marburg * (sts)
140.000 Euro kostet die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Marburg (GeWoBau) die Abfindung ihres ehemaligen Abteilungsleiters im Rechnungswesen. Eben diesen Vergleich schlossen die Parteien am Freitag (10. November) vor dem Marburger Arbeitsgericht. Zuvor hatte Arbeitsgerichtsdirektor Hans-Gottlob Rühle an beide Seiten appelliert, den Rechtsstreit nicht endlos fortzuführen. Der 57-jährige Kläger hatte sich gegen insgesamt drei Änderungskündigungen gewandt. Aufgrund groben Fehlverhaltens sollte der Finanz-Chef des Unternehmens künftig zu geringeren Bezügen als Sachbearbeiter im Mahnwesen arbeiten. Er habe zwischen 2001 und 2005 erhebliche Mieterhöhungs-Potentiale nicht genutzt und damit einen Schaden von rund 335.000 Euro verursacht. Zudem habe er die Kosten für Gebäude-Modernisierungen in der Chemnitzer Straße - trotz anders lautender Anweisungen - zu 100 Prozent an die dortigen Mieter weitergegeben. "Eine Weiterbeschäftigung im Rechnungswesen ist damit für uns nicht länger vorstellbar", sagte GeWoBau-Geschäftsführer Bernd Schulte vor Gericht. Der Kläger bestritt die Vorwürfe. Er sei "für diese Aufgaben nicht zuständig gewesen". Daher war er auch nicht bereit, das Angebot einer Versetzung anzunehmen. Der seit 1988 im Unternehmen beschäftigte Mann war aber aufgrund des Manteltarif-Vertrags in der Wohnungsbau-Branche mittlerweile unkündbar. "Den Ausnahme-Regelungen für diesen Tatbestand sind rechtlich ganz enge Grenzen gesetzt", gab Rühle zu Bedenken. Es sei äußerst fraglich, ob lediglich ein Fehlverhalten das Aussprechen einer Änderungskündigung erlaube. Weiterhin müsse dann geklärt werden, ob die Änderungskündigung auch zumutbar gewesen sei. Trotz der interessanten rechtlichen Fragen machte Rühle deutlich, dass ein Gerichtsurteil womöglich mehr schade als nutze. Eine Weiterbeschäftigung des Klägers in seiner bisherigen Position würde die Situation nur weiter zuspitzen, da die Vertrauensgrundlage wohl unwiederbringlich verloren sei. "Eine per Gerichtsurteil verordnete Zusammenarbeit funktioniert in den seltensten Fällen", prophezeite Rühle. Somit fast schon zu einer gütlichen Einigung gezwungen, rangen die Prozessparteien zwar noch einige Zeit um die genaue Höhe der Abfindung. Letztlich einigte man sich aber auf zweieinhalb Jahresgehälter. | ||
Ihr Kommentar |
© 2004 by fjh-Journalistenb?ro, D-35037 Marburg