Sie sind hier: marburgnews >
Heute ist Freitag, 29. März 2024

Text von Montag, 16. Oktober 2006

> s o z i a l e s<
  
 Für Parlamentarier: Überzeugende Argumentation 
 Marburg * (fjh/pm)
Über die Reform der Sozialhilfe entscheidet der Deutsche Bundestag am Mittwoch (18. Oktober). Ein großer Streitpunkt ist dabei die Frage, ob der Sozialhilfe-Träger auch weiterhin vorleistungspflichtig ist für die Kosten behinderter Menschen, die auf Förderung und Betreuung in Wohnheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Behinderten-Hilfe angewiesen sind.
Die Bundesregierung hatte vorgeschlagen, diese Verpflichtung aus dem Sozialhilfe-Gesetz (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII) zu streichen. Sie hat sich jedoch am Montag (16. Oktober) in einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales von Sachverständigen und Vertretern der Behindertenverbände überzeugen lassen, dass es nach wie vor notwendig ist, die Kosten der stationären Eingliederungshilfe vorzufinanzieren.
Darin sieht der Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe einen großen Erfolg der politischen Arbeit seiner Organisation: "Wir konnten die Abgeordneten mit Beispielen aus der Praxis überzeugen, wie wichtig es gerade für den Personenkreis geistig und mehrfach behinderter Menschen ist, dass der Sozialhilfe-Träger erst vorleistet und dann abrechnet", erklärte Robert Antretter.
Die meisten Menschen mit geistiger Behinderung sind alleine nicht in der Lage, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse so zu ordnen, dass sie die Kosten ihrer Betreuung mit dem Träger der Einrichtung selbst abrechnen und vereinbaren können. Diese Festsetzung der Kosten muss der Sozialhilfe-Träger vornehmen und dann hinterher feststellen, welche Eigenanteile der behinderte Mensch aufbringen muss. Die rechtzeitige Förderung und Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft darf daran nicht scheitern!
Das Plenum des Deutschen Bundestags wird deshalb einen Gesetzentwurf zur Reform der Sozialhilfe (SGB XII - Änderungsgesetz) verabschieden, der an der Vorleistungspflicht des Sozialhilfeträgers festhält.
 
 Ihr Kommentar 


Soziales-Archiv






© 2006 by fjh-Journalistenbüro, D-35037 Marburg