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Text von Sonntag, 1. Oktober 2006

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 Rechts-Gutachten: LHG zu Spiegel-Veröffentlichung 
 Marburg * (fjh/pm)
Eine Woche vor der dritten Lesung des Hessischen Studienbeitragsgesetzes (HStuBeiG) berichtet der Uni-Spiegel von einem neuen Gutachten. Ludwig Kronthaler äußert darin erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebühren-Regelungen.
Teils sind diese regelungen zur Erhebung von Studiengebühren in Hessen bereits beschlossen, teils noch im Gesetzgebungsverfahren. Als pikantes Detail der Kritik stellt Philipp Ostermann von der Liberalen Hochschulgruppe (LHG) heraus: Kronthaler ist erklärter Befürworter der Gebühren-Pläne. Die Kritik des Richters am Bundesfinanzhof und ehemaligen Kanzlers der Technischen Universität München trifft unter anderem den geplanten Ausfall-Fonds und damit das Feigenblättchen, das gerade in Hessen die Sozialverträglichkeit und somit Verfassungsgemäßheit der Studiengebühren sichern soll.
Dazu erklärte Ostermann als Landesvorsitzender der Liberalen Hochschulgruppen in Hessen: "Mich freut, dass uns endlich auch Experten zustimmen. Denn dass diese Sozialfonds problematisch sind, haben die Liberalen Hochschulgruppen in Hessen schon bei der schriftlichen Anhörung zum HStuBeiG unterstrichen."
Es könne nicht sein, dass Studierende selbst die soziale Vorsorge für eine Situation übernehmen müssen, die sie so nie wollten, erklärte Ostermann: "Wenn die Landesregierung mich zwingen will, für mein Studium zu zahlen, dann muss genau diese Landesregierung auch bei Finanzierungs-Ausfällen einspringen. Schließlich ist sie die Verursacherin dieser Notlage."
Die LHG habe schon deutlich früher als Kronthaler auf diese Problematik hingewiesen. Begründet habe diese Einschätzung das genaue Lesendes Gesetzes und das Wissen um die rechtlichen Grundlagen, erläuterte Volker Ostermeyer. Der Senator an der Philipps-Universität war Mitverfasser des LHG-Gutachtens zum HStuBeiG.
"Die Landesregierung sollte ihr Gesetz auch mal genau lesen und nachbessern", forderte Ostermeyer. Sonst sei das Gesetz am Ende rechtswidrig und die Hochschulen müssten die Gebühren zurückzahlen.
"Dann können sie gleich Insolvenz anmelden", prophezeit Ostermeyer. "Bei der Gelegenheit sollten gleich noch die notwendigsten Verbesserungen eingebaut werden: Senkung der Verschuldungsgrenze, Übernahme der Folgekosten und eine Absicherung der Verbesserung der Lehre. Aber wenn ich in meine Kristallkugel gucke, sehe ich voraus, dass die hessische CDU an ihren Irrweg festhält."
 
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