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Text von Samstag, 15. July 2006

> s o z i a l e s<
  
 Gurt-Öffnung: Folgenreicher Fehler im Heim 
 Marburg * (sts)
Manchmal sind es Kleinigkeiten, die wahre Lawinen auslösen. So war es auch im Falle einer Altenpflegerin, die am Freitag (21. Juli) vor dem Marburger Arbeitsgericht gegen ihre fristlose Kündigung klagte.
Am Donnerstag (18. Mai) hatte sie einen verhängnisvollen Fehler begangen, der sie letztendlich ihren Job kostete. Die 40-Jährige hatte an jenem Tag Spätdienst und insgesamt 15 Patienten zu betreuen. Eine gehbehinderte Patientin sollte per Lift in ihr Bett gehievt werden, als das Unglück seinen Lauf nahm. Einer der Sicherheitsgurte war nicht richtig angelegt. Die Dame kippte vornüber und fiel aus dem Sitz heraus.
"Wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler", konstatierte Arbeitsrichter Hans-Gottlob Rühle, denn dieser Unfall war keineswegs der Kündigungsgrund. Die Pflegerin hatte sich aber nicht an den internen Notfall-Plan für solche Situationen gehalten. Sie setzte weder die Pflegedienst-Leitung in Kenntnis, noch verständigte sie einen Arzt. Erst drei Tage später wurde festgestellt, dass sich die Patientin bei diesem Sturz einen Arm gebrochen hatte.
Aufgrund der unwiderruflichen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses wurde daraufhin die fristlose Kündigung ausgesprochen. Diese Kündigung wurde in der Güte-Verhandlung aber jetzt in eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung zum 31. Juli 2006 umgewandelt. Außerdem erhielt die Altenpflegerin noch eine Abfindung in Höhe von 250 Euro.
Die Gründe für eine fristlose Kündigung hätten bei einem Urteilsspruch voraussichtlich nicht ausgereicht. Die Vertuschungsvorwürfe von Seiten des Arbeitgebers wurden zurückgenommen.
 
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