Text von Donnerstag, 13. July 2006
mörderisches Erbe: Nazi-Gesetz annullieren! | ||
Marburg * (fjh/pm)
Anlässlich des 73. Jahrestages der Verabschiedung des NS-Gesetzes zur "Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933" hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH)die Mitglieder des Deutschen Bundestages am Donnerstag (13. Juli) aufgefordert, dieses Gesetz für nichtig zu erklären. "Auf der Grundlage dieses Erbgesundheits-Gesetzes", so der Bundesvorsitzende Robert Antretter, "wurden hunderttausende Menschen während der NS-Zeit zwangssterilisiert." Das "Erbgesundheitsgesetz" bildete zudem den Auftakt für die Verfolgung behinderter Menschen, die schließlich zu der so genannten "Euthanasie" führte. Die Lebenshilfe bemängelt, dass sich der Deutsche Bundestag bis heute noch nicht zu einer Annullierung dieses NS-Gesetzes entschließen konnte. Daher, so Antretter, trete die Lebenshilfe entsprechenden Forderungen des "Bundes der Euthanasie-Geschädigten und Zwangssterilisierten" und des Nationalen Ethikrates bei. Sie verlangen, das "Erbgesundheits-Gesetz" als solches zu annullieren, und nicht nur - wie im Bundestag geschehen - die auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Maßnahmen zu ächten. | ||
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