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Text von Montag, 10. July 2006

> s o z i a l e s<
  
 Beleidigung: Teure Worte im Wiederholungsfall 
 Marburg * (sts)
Auch Beleidigungen werden für Wiederholungstäter spürbar teurer. Zu einer Geldstrafe in Höhe von 390 Euro verurteilte Amtsrichter Hansjörg Taszis einen 52-jährigen Rentner aus Cölbe. Der gelernte Holzbauer war bereits aus den Jahren 1999 und 2001 einschlägig vorbestraft.
Im aktuellen Fall war es am 21. Juli 2005 in Cölbe zu einer Auseinandersetzung gekommen. Der Sohn der Nachbarin des Angeklagten hatte sein Auto auf einem der öffentlichen Parkplätze an der Straße abgestellt. Da der Angeklagte aber gerade diesen Platz als sein Privateigentum betrachtete, blieb er laut hupend auf der Straße stehen.
Der 45-jährige Eigentümer des parkenden Fahrzeugs begab sich daraufhin nach draußen. Dort wurde er von wüsten Anfeindungen empfangen. Mutter und Sohn machten vor Gericht sinngemäß gleichlautende Aussagen dazu. "Witzfigur" und "Asozialer" waren in diesem Beleidigungs-Schwall wohl noch die mildesten Aussagen.
Hintergründe für die übertriebene Reaktion des Angeklagten liegen wohl in innerfamiliären Auseinandersetzungen. Über "zwei Ecken" sind Täter und Opfer miteinander verschwägert und in Erbstreitigkeiten der Familie verwickelt. Insofern schien die Parkplatz-Auseinandersetzung auch nur ein Schein-Gefecht gewesen zu sein.
Den Richter interessierten die weitschweifigen Erklärungen des Angeklagten im vorliegenden Fall jedoch nicht. "Wer sich deutlich ausdrückt, der muss dafür auch den Kopf hinhalten", gab Taszis stattdessen dem Angeklagten mit auf den Weg.
 
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