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Text von Donnerstag, 1. Juni 2006

> s o z i a l e s<
  
 Verschärfung: HU zum Fortschreibungsgesetz 
 Marburg * (atn/pm)
Als Einschüchterungsversuch und unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte von Millionen erwerbsloser und
hilfebedürftiger Menschen kritisiert die Humanistische Union (HU) die geplanten
Änderungen im sogenannten "Fortentwicklungsgesetz für Hartz IV". Am Donnerstag (1. Juni) wurden sie in zweiter
und dritter Lesung im Deutschen Bundestag beraten.
Die in einer Nacht- und Nebelaktion von den Koalitionsfraktionen zwei Tage vor der Abstimmung in den Entwurf
eingefügten weiteren Verschärfungen wies die HU als sozialpolitisch und sozialstaatlich nicht
vertretbar zurück. Bei dreimaligen Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres sollen die Leistungen künftig
komplett inklusive der Unterkunftskosten gestrichen werden.
Betroffen wären davon auch Kinder und Partner in der Bedarfsgemeinschaft, die für die Pflichtverletzung nicht
verantwortlich sind. Sie müssten die gesamten Wohnkosten aus ihren Leistungen tragen, um den Verlust der
Wohnung zu vermeiden.
Nach dem neuen Gesetz sollen Betroffene nicht mehr über die Rechtsfolgen einer wiederholten Pflichtverletzung belehrt
werden. Der Gesetzgeber beschneidet hier die Rechtsstaatlichkeit, um einfacher gegen "unwillige" Erwerbslose
vorgehen zu können.
Im Einzelnen kritisiert die HU die geplante Beweislast-Umkehr für das Nicht-Vorliegen einer
eheähnlichen und "lebenspartnerschaftsähnlichen" Lebensgemeinschaft. Wegen der Schwierigkeiten in der
Verwaltungspraxis, eine solche Gemeinschaft nachzuweisen, sollen nun die Antragsteller detailliert über ihre
intimen Verhältnisse Auskunft geben müssen. Aus Gründen des Datenschutzes - auch der davon betroffenen
Dritten - lehnt die HU dies ab. Eine eidesstattliche Erklärung des Antragstellers müsse hier genügen.
Den Gesetzgeber fordert die HU auf, sich bei den Kriterien für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft
strikt an die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts zu halten. Danach
lässt ein Zusammenleben von einem Jahr nicht pauschal die Vermutung zu, es handele sich um eine eheähnliche
Lebensgemeinschaft.
Für problematisch hält die HU auch die flächendeckende Einrichtung von Außendiensten und
die Möglichkeit, private Stellen, zum Beispiel Call-Center, mit einer Überprüfung der Leistungsbezieher zu
beauftragen.
Erwecken Außendienstmitarbeiter den Eindruck, ihnen müsse Zutritt zur Wohnung gewährt werden, handelt es
sich um einen unzulässigen Grundrechtseingriff. Es muss klar gestellt werden, dass Wohnungen nur mit
Zustimmung der Betroffenen betreten werden dürfen. Telefonische Auskünfte können nur auf freiwilliger Basis
eingeholt werden.
Die geplante Erweiterung automatisierter Datenabgleiche und neue Auskunftsmöglichkeiten etwa beim
Kraftfahrt-Bundesamt oder dem Melderegister zur Verhinderung und Aufdeckung von Leistungsmissbrauch sind
aus Sicht der HU als flächendeckende Vorgehensweise unverhältnismäßig und verletzen das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Gerechtfertig sind solche Maßnahmen nur bei konkretem Verdacht
auf Missbrauch.
HU-Bundesvorstandsmitglied Franz-Josef Hanke erklärte dazu am Donnerstag (1. Juni) in Marburg: "Aus dem Gesetzentwurf spricht
beispielloses Misstrauen gegen die Antragsteller und Bezieher von Arbeitslosengeld II. Mit den beträchtlich
ausgeweiteten Kontrollbefugnissen und Sanktionsmöglichkeiten unterstellt ihnen der Gesetzgeber pauschal
Leistungsmissbrauch."
Erklärtes Ziel der Großen Koalition in Berlin ist, durch das Gesetz 1,48 Milliarden Euro einzusparen. Einbringen
sollen dieses Geld die Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II). Aber nicht Leistungsmissbrauch im großen
Stil sei nach Hankes Ansicht für die Ausgabensteigerung beim ALG II verantwortlich, sondern die weiterhin
schwierige Situation am Arbeitsmarkt, immer weniger Existenz sichernde Vollzeitstellen und das Sichtbar-Werden
bislang verdeckter Armut. Dafür bestrafe der Gesetzgeber die Erwerbslosen, anstatt etwas gegen die Ursachen der
Misere zu tun."
 
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