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Text von Donnerstag, 20. April 2006

> s o z i a l e s<
  
 Wucherndes Grün: Schilder und Gehwege freihalten! 
 Marburg * (fjh/pm)
Der Frühling kommt mit Macht. In diesen Tagen und Wochen grünt und blüht es wieder. Doch was im Garten willkommen ist, kann im öffentlichen Verkehrsraum zu einem ernsthaften Problem werden. Von Hecken und Sträuchern verdeckte Verkehrszeichen oder in Geh- und Radwege hineinragende Zweige von Sträsgescheit
uchern sind nicht nur ein Ärgernis. Blinde und Sehbehinderte sind zum Beispiel durch dieses zu üppig sprießende Grün - oftmals noch mit Dornen versehen - ganz besonders gefährdet.
So schön Hecken als Grundstückseinfriedung auch sind, gilt es doch, darauf zu achten, dass die volle Breite des Gehsteiges für Passanten frei bleiben muss.
Grundstücksbetreiber müssen deshalb möglichen Wildwuchs zurückstutzen. Sie können dies auch tun, ohne gegen das Naturschutzgesetz zu verstoßen. Dieses Gesetz schreibt vor, dass das Beschneiden von Hecken in der Zeit zwischen dem 15. März und dem 31. Oktober untersagt ist. Allerdings gilt das Verbot lediglich für den Außenbereich von Städten und Gemeinden. Innerhalb der Ortslage findet es keine Anwendung.
 
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