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Text von Montag, 13. Februar 2006

> s o z i a l e s<
  
 Gericht ohne Gnade: Ex-Rechtsanwalt verurteilt 
 Marburg * (sts)
Die Strafe gegen einen ehemaligen Marburger Rechtsanwalt und Notar bleibt bestehen. Das hat Amtsrichter Hans-Jörg Taszis am Montag (13. Februar) entschieden.
Der 72-jährige Angeklagte war am 30. November 2005 kurz nach ein Uhr nachts von der Polizei kontrolliert worden. Die Blutuntersuchung ergab einen Alkoholpegel von 1,03 Promille. Per Strafbefehl vom 18. Januar 2006 war der Rechtsanwalt zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.550 Euro und einem Führerscheinentzug von neun Monaten verurteilt worden. Gegen die Strafhöhe erhob er nun Einspruch.
"Mein Mandant hat einen ganz schönen Spießrutenlauf hinter sich. Das hat ihn schon veranlasst, sein Verhalten noch einmal genau zu überdenken", begründete der Rechtsanwaltskollege den Einspruch. "Wer einmal in 50 Jahren ein Gesetz übertritt, von dem ist doch nicht zu erwarten, dass dies zukünftig noch einmal geschieht. Ich weiß, dass es nie wieder vorkommen wird", garantierte der Anwalt für seinen Mandanten.
Taszis zeigte sich von der Argumentation jedoch wenig beeindruckt und hielt an dem Strafmaß fest. "Bei fahrlässiger Trunkenheit am Steuer in dieser Größenordnung ist das eine angemessene Strafzumessung. Ich sehe hier keinen Grund, vom Gleichbehandlungsprinzip abzuweichen", sagte er in der Urteilsbegründung.
 
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