Text von Sonntag, 12. Februar 2006
Rabatt auf ALG II: 20 Prozent Ermäßigung bis 25 | ||
Marburg * (fjh)
Jugendliche Erwerbslose leben zu gut. Das jedenfalls scheint Bundesarbeitsminister Franz Müntefering zum meinen. Um 20 Prozent möchte er denjenigen Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) ihre Bezüge kürzen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das hat die "Bild"-Zeitung in ihrer Ausgabe von Sonntag (12. Februar) berichtet. Zudem - so behauptete das Blatt - sollen sie nur dann einen Zuschuss für ihre Mietkosten erhalten, wenn sie "schwerwiegende soziale Gründe" dafür angeben, dass sie bei ihren Eltern ausgezogen sind. All das scheint nachdenklicheren Zeitgenossen unsinnig, wenn nicht gar verfassungswidrig. Allein wegen ihres Alters kann man Menschen doch nicht unterschiedlich behandeln, wenn sie ansonsten vollkommen vergleichbare lebenssituationen erleben. Das wäre ebenso unsinnig wie die Regelung des Landes Niedersachsen, wonach Blindengeld nur noch an Behinderte ausgezahlt wird, die jünger als 27 Jahre sind. Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum ein 24-jähriger Mensch mit 20 Prozent weniger auskommen soll als jemand, der nurwenige Wochen oder Monate älter ist, ansonsten aber ebenfalls erwerbslos ist. Anscheinend möchte "Münte" die jungen Leute alle in den Schoß ihrer Herkunftsfamilien treiben. Die Eltern sollen blechen! Man stelle sich vor: Jemand hat erfolgreich eine Lehre absolviert und danach auch zwei oder drei Jahre lang gearbeitet. Er hat sich eine Wohnung genommen und ein Auto angeschafft. Möglicherweise lebt er mit seiner Freundin zusammen. Doch dann mach die Firma pleite, und er wird arbeitslos. Soll er nun seine Wohnung aufgeben, die Freundin an die Luft setzen und heim zu Mamas Herd? Das KreisJobCenter (KJC) hat "Kunden", die eigens daheim ausgezogen sind, um zusätzliche Leistungen für ihre Miete zu kassieren. Andere hätten eine Wohnung im Haus der Eltern genommen, berichtete Erster Kreisbeigeordneter Dr. Karsten McGovern. Natürlich wurmt den Politiker diese Haltung, bei der die jungen Leute mitnehmen, was zu kriegen ist . Daraus aber den Umkehrschluss zu ziehen, Erwerbslose unter 25 müssten jetzt wieder bei den Eltern wohnen, ist nicht in Ordnung. Schließlich hat jeder Erwachsene spätestens ab dem 18. Lebensjahr das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit . Wer ernsthaft solche Vorschläge propagiert, wie es die "Bild"-Zeitung von Müntefering behauptet, der kann eigentlich nur eines im Sinn haben: Er will auf Kosten der Eltern an den jungen Leuten sparen! Dabei stellt doch das Grundgesetz die Familie unter den "besonderen Schutz des Staates". Bei "Münte" sieht dieser Schutz wohl eher ähnlich wie ein "Schutzgeld" aus, das er da noch abkassieren kann. | ||
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