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Text von Freitag, 10. Februar 2006

> s o z i a l e s<
  
 Autonomie auf Augenhöhe: Budget für Geistig Behinderte 
 Marburg * (atn/pm)
Mit dem Persönlichen Budget bietet sich für Menschen mit geistiger Behinderung im Landkreis Marburg-Biedenkopf neuerdings ein besonderes Angebot. Wie der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Karsten McGovern am Freitag (10. Februar) erläuterte, ist es durch eine Zusammenarbeit mit dem Projekt "InDiPro" möglich, Menschen mit geistiger Behinderung besonders intensiv zu beraten und zu begleiten, wenn diese sich dafür entscheiden, ein Persönliches Budget zu beantragen.
"Wenn ein Mensch mit geistiger Behinderung selbständig leben möchte, dann kann er oder sie sich dabei von den kompetenten und netten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von InDiPro unterstützen lassen", erklärte McGovern. Durch InDiPro sei der Weg zum Persönlichen Budget im Landkreis und in der Stadt Marburg leichter möglich.
InDiPro ist ein Programm, das der Deutsch-Israelische Verein für Rehabilitation anbietet. Es wird zum größten Teil von der Aktion Mensch (AM) gefördert. Nach guten Erfahrungen in Israel wurde das Programm zunächst in Gießen durchgeführt. Dort haben Menschen mit Behinderungen und auch deren Angehörige sehr gute Erfahrungen mit dem Programm gemacht. Aus diesem Grunde hat sich für den Landkreis Marburg-Biedenkopf eine Zusammenarbeit im Rahmen des Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets angeboten.
InDiPro bietet Hilfen bei der Antragstellung zum Budget, bei der Feststellung des Hilfebedarfs und auch bei der Verwendung des Budgets und dem Umgang damit an.
Zusammen mit der vom Landkreis, der Stadt und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) herausgegebenen Broschüre über das Trägerübergreifende Budget wird auch eine Informationskarte über InDiPro erstellt. Sie ist bei der Kreisverwaltung in Cappel, der Außenstelle in Biedenkopf, dem Sozialamt der Stadt Marburg, dem Fachbereich Gesundheit des Kreises und weiteren Stellen erhältlich.
Ein Persönliches Budget ermöglicht es behinderten Menschen statt der Sachleistung Geld zu erhalten und dies in eigener Verantwortung zum Zwecke der Eingliederung zu verwenden. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass beim Persönlichen Budget die Leistungen verschiedener Rehabilitationsträger zusammengefasst werden. Ein Leistungsberechtigter hat somit nicht mehr mit mehreren Reha-Trägern zu tun.
 
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