Sie sind hier: marburgnews >
Heute ist Samstag, 27. July 2024

Text von Dienstag, 31. Oktober 2006

> p o l i t i k<
  
 Souverän: Verfassungsschutz von unten? 
 Marburg * (ule)
Wie eigentlich funktioniert Verfassungsschutz von unten? Dieser Frage ging am Montag (30. Oktober) Prof. Dr. Martin Kutscha nach. Titel der Veranstaltung des HU-Ortsverbands Marburg war "Verfassungsfeinde auf Regierungssesseln? Die Einführung von Studiengebühren als Exemplum". Gut 30 Zuhörerinnen und Zuhörer hatten sich im Hörsaalgebäude der Philipps-Universität eingefunden, um zu erfahren, was der Staatsrechtsprofessor aus Berlin zu sagen hatte.
Zuvor allerdings verstand es Moderator Franz-Josef Hanke, in einer knappen Einleitung den Bezug zur Problematik in Hessen herzustellen. "Kürzlich haben die Abgeordneten des Landtages das Hessische Studienbeitragsgesetz (HstuBeiG) verabschiedet, obwohl in der Landesverfassung steht, dass der Besuch einer Schule oder Hochschule unentgeltlich zu erfolgen habe". Damit leitete Hanke geschickt über das aktuelle Kernproblem der Studenten zur Thematik der Veranstaltung.
Im folgenden lud der Professor zu einem intellektuellen Spaziergang durch die sozialen und politischen Konflikte der Bundesrepublik ein. Dabei sollten diese Konflikte durch die Brille des Verfassungsrechtes etwas genauer betrachtet werden. Dazu hangelte sich Kutscha an vier Themenschwerpunkten entlang.
Beginnend bei der Thematik Studiengebühren machte er deutlich, auf welch wackligen Füssen die Entscheidung der Landesregierung steht. "Der Artikel 13 des UN-Sozialpaktes besagt, dass Hochschul-Unterricht allgemein verfügbar und für jedermann zugänglich sein soll. Dieser Sozialpakt gilt in Deutschland als völkerrechtliche Norm und wirkt wie einfaches Bundesrecht. Da Bundesrecht Landesrecht bricht, ist die Einführung von Studiengebühren ein Verstoß gegen die Verfassung", argumentierte der Berliner.
Im weiteren arbeitete er sich dann an Bundeswehr-Einsätzen, der Verletzung der Menschenwürde und dem Sozialstaats-Prinzip ab. "Der Gesetzgeber ist verpflichtet, für den Ausgleich der sozialen Gegensätze zu sorgen", zitierte Kutscha den Artikel 28 des Grundgesetzes. Damit verwies er auf die rein rechtlichen und von der Verfassung vorgegebenen Rahmen-Bedingungen.
De facto aber habe sich die Politik in den letzten Jahren nicht an diese rechtlichen Rahmen-Bedingungen gehalten, sondern eine gewaltige Umverteilung von unten nach oben in Gang gesetzt. So habe insbesondere die Steuerpolitik dazu beigetragen, dass die Reichen reicher und die Armen ärmer geworden seien. Noch 1960 habe die Massensteuer 37 Prozent des gesamten Steueraufkommens betragen, während die Gewinnsteuer bei 34,7 Prozent lag. Heute dagegen liege die Massensteuer bei 76,5 Prozent und die Gewinnsteuer bei gerade mal 15 Prozent.
"Wir leben in einem Lohnsteuer-Staat, in dem die steuerlichen Einnahmen aus den Taschen der Arbeiter kommen". Hinter dieser Politik stehe der neoliberale Zeitgeist, ergründete Kutscha.
"Die Quintessenz ist: Die Verfassung ist längst nicht mehr die Richtschnur für die Politik". Um diese These weiter zu belegen, zitierte Kutscha den amtierenden Innenminister Wolfgang Schäuble: "Die Verfassung ist eine Kette, die die Staatsmacht lahm legt".
Fast schon entrüstet fragte der Professor die Anwesenden, wer dann die Verfassung verteidigen solle und schob die Antwort gleich hinterher. Dazu bezog sich der ehemals in Marburg eingeschriebene Kutscha auf seinen Lehrer Prof. Dr. Wolfgang Abendroth. "Das Volk selber muss die Verfassung verteidigen, denn das Volk ist der Souverän".
Das sah auch Franz-Josef Hanke so. "Wir von der Humanistischen Union verstehen uns als Verfassungsschutz von unten", bekräftigte er in der anschließenden und sehr lebendigen Diskussion.
Die Notwendigkeit dessen, wurde in den folgenden Redebeiträgen immer wieder deutlich: Der Radikalen-Erlass, die Notstandsgesetze, aber auch die aktuellere Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr im Inland zeigten: Politik und Rechtsprechung sind nicht unabhängig, sondern an die Vertretung von Interessen gekoppelt. Besonders deutlich wurde das, als in einem Redebeitrag die Krankenhaus-Privatisierung in Hamburg problematisiert wurde. Die Privatisierung war trotz Volksbegehrens mit Hilfe juristischen Rechtfertigungs-Strategien durchgeführt worden.
Vor diesem Hintergrund zog Kutscha das Fazit, dass wir wieder mehr sozialen Protest bräuchten, um unsere Interessen wirksam durchzusetzen. Wenn es wie in Frankreich eine riesige Bewegung auf der Straße gäbe, die die Regierung zwingen könnte, ein bereits verabschiedetes Gesetz zurückzunehmen, dann wäre dies ein wirklicher Erfolg.
 
 Ihr Kommentar 


Politik-Archiv






© 2006 by fjh-Journalistenbüro, D-35037 Marburg