Text von Dienstag, 6. Juni 2006
Hessische Praxis: L | ||
Marburg * (fjh/pm)
Anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft gilt eine Sonder-Regelung beim Lärmschutz. Darauf haben die CDU-Landtagsabgeordneten Frank Gotthardt, Dr. Christean Wagner und Anne Oppermann am Dienstag (6. Juni) hingewiesen. Die drei Politiker haben die Hessische Lärmschutz-Regelung als einen "sinnvollen Schritt" begrüßt, damit die Fußball-WM getreu dem Motto "Die Welt zu Gast bei Freunden" ein großes Fest werden könne. Die Hessische Landesregierung habe deswegen reagiert und die "Verordnung über den Lärmschutz aus Anlass der Fußball-Weltmeisterschaft 2006" beschlossen "So kann überall gefeiert und die Städte und Gemeinden mit Leben erfüllt werden", sagte Oppermann. Die Regelung enthalte Lärmschutz-Anforderungen, die im Hinblick auf vielerorts zu erwartende Veranstaltungen eine sachgerechte Abwägung zwischen den Interessen der Fußballbegeisterten, der Allgemeinheit und der Nachbarschaft ermöglichten und immissionsrechtliche Auflagen weitgehend entbehrlich machten. "Wir freuen uns, dass die Lärmschutzauflagen für die Zeit der Fußball-WM so geändert werden, dass beispielsweise bis 1 Uhr statt - wie sonst - bis 22 Uhr gefeiert werden kann", frohlockte Gotthardt. Die Immissions-Richtwerte für die Nachtzeit gelten also erst später als gewöhnlich. Das gelte für den Betrieb von Gaststätten, öffentlich zugängliche Direktübertragungen von Spielen durch Funk und Fernsehen und andere öffentliche Veranstaltungen aus Anlass der Fußball-WM. Gebiete mit Kurgebieten, Krankenhäusern und Pflegeanstalten seien immer ausgenommen. "Es ist davon auszugehen, dass die Menschen durch die Einmaligkeit und Wichtigkeit des Ereignisses Fußball-Weltmeisterschaft für den Standort Hessen großes Verständnis für diese Regelung haben werden und sich darüber freuen, unbeschwert gemeinsam feiern zu können", mutmaßte Wagner. | ||
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