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Text von Sonntag, 23. Oktober 2005

> s o n s t i g e s<
  
 Verschärfte Kontrollen: Sozizei achtet auf Jugendschutz 
 Marburg * (fjh/pm)
Nach wie vor spielt der Jugendschutz auch bei der Polizei eine große Rolle. Bei Jugendschutzkontrollen hat die Polizei in letzter Zeit erhebliche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt.
So kontrollierte die Polizei beispielsweise am Samstag (15. Oktober) 15 Minuten nach Mitternacht, einen Gastronomiebetrieb im Marburger Süden. Dort fand eine beim Ordnungsamt der Stadt Marburg angemeldete und genehmigte Veranstaltung statt. Trotz entsprechender Eingangskontrollen und Lautsprecherdurchsagen befanden sich noch nach Mitternacht Besucher unter 18 Jahren in der Diskothek, in der sich zu diesem Zeitpunkt noch etwa 300 bis 350 Besucher aufhielten.
Nach stichprobenartigen Kontrollen verließen vier junge Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren nach Aufforderung die Gaststätte.
Die Polizei wird auch in Zukunft die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz überprüfen. Das Jugendschutzgesetz erlaubt Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren den Aufenthalt in Gastst&auuml;tten nur bis 24 Uhr. Unter 16-Jährige bedürfern der Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.
Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren erlaubt das Gesetz den Konsum nicht branntweinhaltiger alkoholischer Getränke wie Wein und Bier.
 
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