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Text von Montag, 10. Oktober 2005

> s o z i a l e s<
  
 Erheiratete Namen: Stadt wies auf Änderung hin 
 Marburg * (fjh/pm)
Auf eine Änderung im Namensrecht hat die Stadt Marburg am Montag (10. Oktober) hingewiesen. Ehepaare können jetzt auch einen erheirateten Namen als gemeinsamen Familiennamen führen.
Bisher konnten Ehepaare nur den Geburtsnamen der Frau oder des Mannes zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen. War einer der Partner schon einmal verheiratet, so konnte der aus dieser Ehe erworbene Name nicht zum Ehenamen bestimmt werden.
Mit der Neufassung des Paragraphen 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wurde der "erheiratete" Name dem Geburtsnamen gleichgesetzt. Der Name, den ein Ehegatte aus der früheren Ehe mitbringt, kann also wie der Geburtsname zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt werden.
Daraus ergibt sich eine Vielzahl von Möglichkeiten. Für Verheiratete, die vor dem 12 Februar 2005 die Ehe geschlossen haben, besteht die Möglichkeit, diese Gesetzesänderung bis zum 12 Februar 2006 zu nutzen. Dies gilt sinngemäß auch für Lebenspartnerschaften.
 
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