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Text von Montag, 13. Juni 2005

> s o z i a l e s<
  
 Beschleunigtes ADG: Lebenshilfe für Verabschiedung 
 Marburg * (yvg/pm)
Das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) soll die Bundesregierung jetzt zügig auf den Weg bringen. Das hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH) in Marburg am Montag (13. Juni) gefordert.
Das ADG hat das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Nachdem der Entwurf noch einmal überarbeitet wurde, steht er am Freitag (17. Juni) im Deutschen Bundestag zur Abstimmung. Da es nicht zustimmungspflichtig ist, steht einer Verabschiedung durch die rot-grüne Mehrheit nichts entgegen.
"Das Antidiskriminierungsgesetz stellt den ernsten Versuch dar, die Rechtsstellung von im Rechtsverkehr diskriminierten Menschen zu stärken und gleichzeitig die Vertragsfreiheit so wenig wie möglich einzuschränken", erklärte der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Robert Antretter.
Die Lebenshilfe hebt gegenüber den Kritikern ihre Forderung hervor, behinderte Menschen auf jeden Fall in den geplanten Schutz vor Diskriminierungen im Rechtsverkehr einzubeziehen. Denn gerade sie erleben nicht selten, dass ihnen der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung verwehrt bleibt. Auch dürfen sie häufig ohne Begleitperson nicht schwimmen gehen. Selbst der Zutritt in eine Gaststätte wird ihnen mitunter verweigert.
 
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