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Text von Montag, 2. Mai 2005

> s o z i a l e s<
  
 Blau wie der Enzian: Gericht schloss Vergleich 
 Marburg * (hjf)
Zwei blaue Augen und eine gebrochene Nase waren das Ergebnis der
Verhandlung eines Streitfalles zweier junger Männer aus Marburg am Montag (2. Mai). Das Amtsgericht Marburg verhandelte in einem Streitfall vom März 2004.
Während die blauen Augen lediglich sinnbildlich für den getroffenen
Kompromiss beider Parteien stehen, hat es die gebrochene Nase tatsächlich in
blutiger Realität gegeben.
Ein damals 19-jähriger und ein 20-jähriger aus dem Ebsdorfergrund sind sich
spinnefeind. Warum das so ist, konnten beide vor Gericht nicht genau sagen.
Irgendwie spielte da wohl ein junges Mädchen eine Rolle. Nach einem Besuch
einer bekannten Fastfoodkette mit Freunden fühlte sich der jüngere nicht wohl
und beschloss, mit einigen Freunden zum Verhassten zu fahren, um seinen
Magen über dessen Auto zu entleeren.
Der Autobesitzer WAR darüber gar nicht
glücklich und konfrontierte den jungen Mann am Abend in einer Disco mit den
Vorwürfen auf eine sehr direkte Art: Er schlug ihn mehrfach ins Gesicht und
brach ihm so die Nase. Danach ließ er den Verletzten in Ruhe und fuhr zu
seiner Freundin, wo er bis zum Morgen blieb.
Am Fenster will er das Auto
seines Opfers in dieser Nacht noch mehrere Male vor dem Haus der Freundin
gesehen haben. Dann wartete am nächsten Morgen eine unangenehme Überraschung
auf ihn: Sein Auto war mit Batteriesäure übergossen, was einen Schaden von
rund 1700 Euro verursacht hat. Auch das Pflaster hat von dem scharfen Süppchen
etwas abbekommen und ist beschädigt.
Nun beschuldigte der Geprügelte den Anderen der schweren Körperverletzung und
verlangte Schmerzensgeld. Immerhin habe er laut einem Gutachten eine
gebrochene Nase, einen Schädelriss und einen eingedrückten Kiefer
davongetragen. Die Gegenseite verlangte ihrerseits Schadensersatz wegen der
Beschädigungen am Auto.
Um nun Licht ins Dunkel zu bringen, hat es
mittlerweile 4 Gerichtsverhandlungen gegeben. Immer wieder wurde gelogen und
wurden Tatsachen verdreht. Mit scharfer Stimme wies Jugendrichterin Andrea
Hülshorst die Zeugen deshalb darauf hin, dass diesmal die Wahrheit gesagt
werden müsse. Genützt hat es anscheinend nicht viel. Denn auch diesmal
begannen Zeugen, sich durch ihre Aussagen in Widersprüche zu verstricken.
Nach einer gut zweieinhalb stündigen Verhandlung gelang es dem Staatsanwalt,
die Gegner dennoch zu einem Kompromiss zu bewegen. Sie schlossen einen
Vergleich, in dem "beide Parteien nochmal mit einem blauen Auge"
davongekommen waren, betonte Hülshorst. "Es wären auch ohne Probleme 4
Wochen Arrest drin gewesen", meinte sie warnend.
Nun zahlt der
schlagkräftige Autobesitzer 2.000 Euro Schmerzensgeld. Die Gegenseite kommt
ihrerseits für die Kosten der Instandsetzung des Wagens auf, sodass sie nach
der Verrechnung noch 300 Euro Schmerzensgeld erhält. Darüber hinaus wird das
Verfahren eingestellt. Bleibt zu hoffen, dass die sprichwörtlichen blauen
Augen die letzten Blessuren bleiben, die die beiden einander beigebracht
haben.
 
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