Text von Montag, 7. März 2005
| DVBS für ADG: Blinde nicht benachteiligen! | ||
| Marburg * (atn/pm)
Für ein Antidiskriminierungsgesetz (ADG) hat sich der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) am Montag (7. März) ausgesprochen. Der DVBS-Vorsitzende Uwe Boysen begrüßte, dass im Bundestag nun ein entsprechender Gesetzentwurf diskutiert wird. Die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes sei unbestreitbar nach den Erfahrungen, die blinde und sehbehinderte Menschen im täglichen Leben machen. Gerade im Bereich von Versicherungsverträgen komme es nach wie vor zu nicht verständlichen und deshalb nicht hinnehmbaren Ausgrenzungen dieses Personenkreises. Hier müsse ein Zeichen gesetzt werden, dass Vertragsfreiheit in einem Sozialstaat, der diesen Namen verdient, nicht grenzenlos sein dürfe. Je mehr sich der Staat aus Bereichen zurückziehe, die für die soziale Absicherung von Menschen mit Behinderungen von Bedeutung sind, und diese Aufgaben Privaten überlasse, desto wichtiger werde es, diese Umstellung sozialverträglich zu gestalten. Der Staat müsse den Betroffenen dabei auch Druckmittel an die Hand geben, sich gegen Diskriminierungen zu wehren. Wenngleich er längst nicht alle wesentlichen Forderungen und in ihn gesetzte Hoffnungen erfülle, sei der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf aus diesen Gründen doch ein Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung für sozial benachteiligte Gruppen. Deshalb teilt der DVBS die dagegen geäußerte Kritik nicht. Die ausländischen Erfahrungen, aber auch diejenigen, die in Deutschland mit Antidiskriminierungsregelungen bisher gesammelt werden konnten, ließen nicht erkennen, dass mit Verabschiedung eines solchen Gesetztes eine Flut von Klagen oder Streitigkeiten heraufbeschworen werde. Dass neue Gesetze auch neue Rechtsfragen aufwerfen, liege in der Natur jeder von der Praxis mit Leben zu erfüllenden Gesetzgebung, ohne dass daraus der Schluss zu ziehen wäre, deshalb auf jedwede Neuregelung zu verzichten. Der DVBS apelliert deshalb an diejenigen, die den Gesetzesvorlagen bislang skeptisch gegenüberstehen, mit den Organisationen behinderter Menschen in einen konstruktiven Dialog zu treten. Man dürfe nicht mit dem Ideologievorwurf einer Bevormundung argumentieren und gleichzeitig einer - wenn auch anders orientierten - Ideologie der absoluten Marktfreiheit folgen. | ||
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