Text von Montag, 31. Januar 2005
BVLH für Aufklärung: Gesetz zu Patientenverfügungen | ||
Marburg * (fjh/pm)
Als unzureichend lehnt die Lebenshilfe den Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen ab. Die Marburger Behinderten-Organisation sieht darin die Gefahr einer Abwertung kranker und behinderter Menschen. Das teilte sie am Montag (31. Januar) mit. In den letzten Jahren sind Patientenverfügungen immer populärer geworden. Ihre Anwendung hat sich verbreitet. Das Bundesjustizministerium will nun den Umgang mit Patientenverfügungen erstmals gesetzlich regeln. Ein Entwurf dazu liegt jetzt vor. In einer umfangreichen Stellungnahme hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH) mit Sitz in Marburg ihre Bedenken zu dem Gesetzgebungsprojekt geäußert. Patientenverfügungen werden zunehmend auch für Situationen erstellt, bei denen ein hoher Grad an Pflegebedürftigkeit besteht oder Patienten nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern, wie zum Beispiel nach mehreren Schlaganfällen oder bei Demenz. Für besonders problematisch hält die Lebenshilfe die Tatsache, dass Patientenverfügungen verbindlich sein sollen, ohne dies an irgendwelche Voraussetzungen zu knüpfen. Es bedarf nach dem Entwurf keiner vorherigen Beratung oder Aufklärung. Bereits mündliche oder formlos niedergeschriebene Äußerungen eines Patienten zu irgendeinem Zeitpunkt reichen danach aus und müssen zwingend umgesetzt werden. Nach Ansicht der Lebenshilfe ist es kaum möglich, sich einen bestimmten Krankheitszustand in der Zukunft vorzustellen. "Familien und Angehörige mit geistiger Behinderung kennen die Situation, durch eine unerwartete Begegnung mit Behinderung und Krankheit Werte neu zu denken", erläuterte dazu der Vorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Deswegen warnt die Lebenshilfe eindringlich davor, einmal geäußerte Wünsche über einen hypothetischen gesundheitlichen Zustand, den man oft nicht einmal ansatzweise beurteilen kann, ohne weiteres für verbindlich zu erklären. Auch wenn die Gesellschaft kein Recht habe, die Selbstaufgabe eines Individuums zu bestrafen, so erwachse ihr doch auch nicht die Pflicht, die lebensbeschränkende Patientenverfügung bedingungslos zum Schutzgut der Rechtsordnung zu machen. Damit werde eine Sichtweise befördert, die beinhaltet: Ein abhängiges Leben, bei dem der Mensch auf Pflege angewiesen ist und nicht über die vollen geistigen Fähigkeiten verfügt, sei es nicht wert, erhalten oder verlängert zu werden. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hält es für dringend notwendig, Erfahrungen und Forschungsergebnisse, die das Instrument "Patientenverfügung" berühren, in die Beratungen mit einzubeziehen. | ||
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