Text von Dienstag, 25. Januar 2005
Überzogene Kritik: BVLH fordert Festhalten am ADG | ||
Marburg * (fjh/pm)
Das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz (ADG) hat zweifellos Schwachpunkte und erfüllt nicht alle Hoffnungen, die insbesondere behinderte Menschen mit einem solchen Gesetz verknüpfen. Dennoch hält die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH) die harte Kritik an diesem Gesetz für überzogen. Die BVLH hat die Bundesregierung am Dienstag (25. Januar) deshalb in Marburg aufgefordert, an ihrem Entwurf festzuhalten. Die in der Öffentlichkeit kritisierten Regelungen im Arbeitsrecht beispielsweise sind bereits seit dem 1. Juli 2001 für behinderte Menschen geltendes Recht. Eine Prozessflut hat dennoch nicht stattgefunden. Das ADG soll dafür sorgen, dass es aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nicht mehr zu Benachteiligungen bei sogenannten Massengeschäften kommt. Dazu zählen unter anderem Kaufhausgeschäfte und der Abschluss von Versicherungsverträgen. Nach den Erfahrungen der Lebenshilfe ist es kein Einzelfall, dass Behinderten der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung verwehrt wird. Auch der Rauswurf aus einer Gaststätte passiert speziell geistig behinderten Menschen immer wieder. Dem würde das ADGskriminierungsgesetz einen rechtlichen Riegel vorschieben. Individuelle Privatgeschäfte wie Vermietungen im eigenen Haus, Privatverkäufe und so weiter sind ausdrücklich von dem Benachteiligungsverbot durch das Antidiskriminierungsgesetz ausgeschlossen. Das Gesetz stellt somit den ernsten Versuch dar, die Rechtsstellung von - im Rechtsverkehr diskriminierten - Menschen zu stärken und gleichzeitig die Vertragsfreiheit so wenig wie möglich einzuschränken. In diesem Sinne wird das Gesetzesvorhaben von der Lebenshilfe ausdrücklich begrüßt. | ||
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