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Text von Samstag, 15. Januar 2005

> s o z i a l e s<
  
 Barrieren beseitigen: Zuschüsse für Umbauten 
 Marburg * (atn/pm)
Bauliche Unzulänglichkeiten hindern viele Menschen mit Behinderungen am eigenständigen Leben und Wohnen. Zu enge Türquerschnitte machen Rollstuhlfahrern das Leben schwer. Fehlende Aufzüge machen ihnen Wohnen in oberen Stockwerken unmöglich.
Mit dem Förderprogramm 2005 des Landes Hessen sollen, wie Bürgermeister Egon Vaupel am Freitag (14. Januar) mitteilte, bauliche Veränderungen mitfinanziert werden. Der Entwurf des Landeshaushaltes sieht insgesamt 500.000 Euro für derartige Maßnahmen vor. Die Förderung umfasst Arbeiten in Mietwohnungen, aber auch in selbstgenutztem Wohneigentum.
Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohngrundstück, erläuterte Vaupel. Dabei werden vorrangig bauliche Maßnahmen gefördert, die den Anforderungen der Normen für barrierefreies Bauen und Wohnen entsprechen. Dies sind insbesondere die Verbesserungen der Freiflächen, Plätze, Wege und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück. Dazu zählen außerdem Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb der Wohnung und zu gemeinschaftlichen Einrichtungen von Wohnanlagen, aber auch die Verbesserung der Bewegungsfreiheit, von Toilettenräumen und Bädern. Zuschüsse gibt es ebenso für die Beseitigung von Stufen und Schwellen, die Errichtung von Rampen und die Gestaltung der Treppen. Weiterhin enthält der Katalog der förderfähigen Maßnahmen den Einbau von geeigneten Aufzügen, Küchen, Toilettenräumen und Bädern. Als ebenso wichtig werden die kontrastreiche Gestaltung von Bewegungsflächen innerhalb und außerhalb der Gebäude und der Umbau von Einrichtungen zur Beseitigung von Verletzungsgefahren für blinde und sehbehinderte Menschen angesehen.
Es werden nur Bauvorhaben gefördert, die nach der Bewilligung der Fördergelder begonnen werden und deren Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit. Umbauten mit einem Kostenvolumen unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
 
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