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Text von Dienstag, 22. November 2005

> p o l i t i k<
  
 Schnabel zu und weg: Was tun mit toten Wildvögeln? 
 Marburg * (fjh/pm)
Was tun mit tot aufgefundenen Wildvögeln? Diese Frage hat der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Marburg-Biedenkopf am Dienstag (22. November) beantwortet. Der Fund eines toten Einzeltieres begründe nach seiner Auffassung in der Regel keinen Seuchenverdacht.
Derzeit melden sich beim Fachbereich besorgte Bürgerinnen und Bürger, die tote Vögel gefunden haben. Dazu verweist der Landkreis auf eine Stellungnahme des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz von Donnerstag (27. Oktober).
Demnach besteht keine fachliche Notwendigkeit zur Untersuchung eines einzelnen verendeten Vogels. Einzelne tote Vögel sollten daher - wie andere tote Fundtiere auch - der beseitigungspflichtigen Kommune gemeldet werden. Eine Information des Veterinäramtes ist nicht erforderlich, es sei denn, es bestehen Anhaltspunkte für eine tierschutzrelevante Tötung des Tieres beispielsweise auf Grund von Verletzungen oder Vergiftungserscheinungen.
Werden mehrere tote Vögel aufgefunden bestehen zumindest Anhaltspunkte für ein tierseuchenrelevantes Geschehen. In diesem Fall sollte das zuständige Veterinäramt telefonisch informiert werden. Das Amt entscheidet dann, ob eine Untersuchung der verendeten Vögel erforderlich ist.
Wird die Untersuchungspflicht bejaht, veranlasst es die Abholung der Kadaver und die Verbringung zum Hessisches Landeslabor in Gießen. Entscheidet das Veterinäramt, dass eine Untersuchung nicht erforderlich ist, kann die Beseitigung durch die zuständige Kommune erfolgen.
Als persönlichen Schutzmaßnahmen erachtet das Ministerium für den Fall einer Bergung von toten Tieren das Tragen von Einweg-Schutzhandschuhen und die anschließende Hand-Desinfektion als ausreichend.
 
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