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Text von Dienstag, 28. Juni 2005

> p o l i t i k<
  
 Sichere Heimfahrt: Fifty-Fifty-Taxi für junge Leute 
 Marburg * (mid/pm)
Mit einem erweiterten und verbesserten Angebot geht das FiftyFifty-Taxi am 1. Juli 2005 in eine neue Runde. Das in Kooperation mit Taxi- Unternehmen der Region vom Regionalen Nahverkehrsverband (RNV) organisierte Angebot bietet Jugendlichen zwischen 16 und 23 Jahren ab 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr einen sicheren Heimweg von Discotheken und aus der Stadtmitte Marburgs in den Landkreis.
"Mit dem FiftyFifty-Taxi bieten wir ein flexibles Fahrtangebot für Jugendliche und tragen damit gleichzeitig zu mehr Verkehrssicherheit bei", begründet der Erste Kreisbeigeordnete und Vorstandsvorsitzende Dr. Karsten McGovern das Angebot des RNV. Deshalb fördere der RNV das Projekt durch die Übernahme der Hälfte des Fahrpreises. Die Fahrten finden am Wochenende von Freitag bis Sonntag, an gesetzlichen Feiertagen und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen ab den Diskotheken im Landkreis und ab Marburg-Mitte in der Zeit von 23 und 5.00 Uhr statt.
Das Angebot gilt grundsätzlich für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 23 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Marburg-Biedenkopf, die eine entsprechende Berechtigungskarte besitzen. Zur unbürokratischen Abwicklung des Projektes wurde die Internet-Seite www.fiftyfifty-taxi.de eingerichtet. Über diese Domain können sich alle Interessierten über das Projekt informieren und gleichzeitig mit einem Antrag ihre Berechtigungskarte anfordern. Sie kann dann persönlich gegen Vorlage des Personalausweises beim RNV abgeholt werden. Berechtigungskarte undPersonalausweis bilden für den Fahrtteilnehmer dann auch die Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Vergünstigungen dieses Projektes.
Die Fahrten dienen ausschließlich zur Beförderung der jungen Leute zu ihrem Wohnort. Berechtigt zur Teilnahme sind alle vertraglich eingebundenen Taxiunternehmen mit Betriebssitz im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Die Abrechnung der Fahrten erfolgt aufgrund des vom geeichten Taxameter ausgewiesenen Beförderungsentgeltes. Als Beförderungsentgelt werden vom RNV die jeweils gültigen Taxitarife der Städte und Gemeinden anerkannt.
Der Fahrgast zahlt die Hälfte des laut Taxameter ausgewiesenen Beförderungsentgeltes. Der RNV übernimmt den Restbetrag.
Mit diesem neuen Konzept und der Einbeziehung von allen interessierten Taxiunternehmen wird nunmehr ein weit flexibleres System als bisher eingeführt. Auch die für alle Beteiligten weitgehend unbürokratische Abwicklung des Projektes soll sich künftig zusätzlich positiv auswirken.
 
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