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Text von Montag, 13. Juni 2005

> s o z i a l e s<
  
 Beengter Wohnraum: PDS-Anfrage zu ALG II 
 Marburg * (mid/pm)
Zum Umgang des Kreisjobcenters (KJC) mit dem "angemessenen" Wohnraum von Empfängern des ALG-II- hakt die PDS-Kreistagsfraktion in einer Großen Anfrage nach. In einer Pressemitteilung vom Montag (13. Juni) begründete sie die Anfrage damit, dass eine annehmbare und auf Dauer gesicherte Wohnung zu den sozialen Grundstandards gehöre.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf sei nach den Hartz IV-Gesetzen verpflichtet, angemessene Unterkunfts- und Heizkosten für Langzeitsarbeitslose zu übernehmen. Nach welchen Kriterien die Mitarbeiter des KJC eine angemessene Versorgung der Betroffenen sicherstellen, möchte die PDS daher im Kreistag diskutieren.
Dabei soll auch geklärt werden, unter welchen Bedingungen die Behörde den Umzug eines Betroffenen in eine günstigere Wohnung fordern kann und wie die dabei entstehenden Kosten gegengerechnet werden. Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Erklärung dazu, ob im Einzelfall Rücksicht auf besondere Lebensumstände genommen werde und die Betroffenen bei der Wohnungssuche Unterstützung erhielten. Außerdem möchte die PDS wissen, ob und in wie vielen Fällen im Landkreis Marburg-Biedenkopf eine solche Aufforderung zum Umzug bereits ergangen ist. Auch die Praxis bei der Übernahme der tatsächlichen Mietkosten einschließlich "kalter Betriebskosten" wie Grundsteuer und Versicherungen oder der Heizkosten ist Teil der Anfrage. Abschließend möchte die PDS noch diskutieren, wie der Kreis mit dem Datenschutz der Betroffenen umzugehen gedenkt. So könne es vorkommen, dass der vom Vermieter auszufüllende Vordruck nicht vorgelegt werde, weil der Mietvertrag bereits alle notwendigen Angaben enthalte.
 
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