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Text von Donnerstag, 31. März 2005

> p o l i t i k<
  
 Neue Struktur: Kreis gliedert Landesverwaltung ein 
 Marburg * (yvg/pm)
Die Abteilung "allgemeine Landesverwaltung" beim Landkreis Marburg-Biedenkopf wird am Freitag (1. April) aufgelöst. Das teilte der Kreisausschuss am Donnerstag (31. März) mit
Das "Gesetz zur Kommunalisierung des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung" hat der Hessische Landtag am Donnerstag (17. März ) verabschiedet. Diese sogenannte "Kommunalisierung" führt dazu, dass der Kreisausschuss nun Aufgaben wahrnimmt, die bisher das Landratsamt als Behörde der Landesverwaltung für das Land Hessen durchgeführt hat. Außerdem werden die bisherigen Bediensteten des Landes zu kommunalen Bediensteten, die damit vom Land Hessen zur Kreisverwaltung übergeleitet werden.
"Obwohl am Eingang unserer Verwaltung in Marburg-Cappel die beiden Behörden
Kreisverwaltung und Landratsamt namentlich aufgeführt sind, wissen viele
Menschen gar nicht, dass sich hier zwei Behörden unter einem Dach befinden", erklärte Landrat Robert Fischbach. "Die Kunden unterscheiden die Behörden nicht." Fischbach hat schon vor einigen Jahren damit begonnen, die beiden Behörden immer näher zusammenzuführen. Dabei war zu diesem Zeitpunkt das Thema "Kommunalisierung" noch gar nicht im Gespräch. Drei Beispiele dafür sind gleiche Servicezeiten, das gemeinsame Mitwirken an der Verwaltungsreform sowie der neu gestaltete Fachbereich Gefahrenabwehr mit dem ehemals staatlichen Bereich des Katastrophenschutzes.
Ab Freitag (1. April) nehmen Beschäftigte der Kreisverwaltung nun eine Vielzahl von Aufgaben wahr. Neue Arbeitsbereiche sind zum Beispiel die Führerscheinstelle und die Kraftfahrzeugzulassung, das Veterinärwesen, die landwirtschaftliche Förderung oder Wasser- und Bodenschutz. Lediglich die Kommunal- und Finanzaufsicht
verbleibt dem Landrat nach wie vor direkt zugeordnet. Durch die Übernahme des
staatlichen Personals entstehen dem Kreisausschuss jedoch keine Mehrkosten. Die
Personalkosten des bisherigen Landespersonals und auch die notwendigen
Sachkosten werden weiterhin vom Land getragen. Insgesamt gab es bislang 122
Landesbedienstete im Kreis Marburg-Biedenkopf.
"Ein Teil der Aufgaben, die das Landratsamt bislang im Auftrag des Landes
durchführte, hat gewisse Überschneidungsbereiche mit Aufgaben, die die
Kreisverwaltung im Auftrag des Kreisausschusses erledigt", erläuterte der Landrat. "Das nehmen wir zum Anlass, um sinnvolle neue Organisationseinheiten zu schaffen beziehungsweise Aufgaben zu bündeln". Er ergänzte, dass es vor allem darum gehe,
kundenfreundliche Einheiten zu schaffen. "Wir können mit dem neuen Gesetz ab 1.
April Aufgabenbündelungen vornehmen, die zuvor wegen unterschiedlicher
Zuständigkeiten nicht zusammengefügt werden durften."
Helmut Templer, der Leiter der zuständigen Projektgruppe, machte vor allem
eines deutlich: "Die Kommunalisierung greift zwar ab dem 1. April 2005, das
heißt aber nicht, dass wir dann auch schon die gesamte Struktur in der
endgültigen Form aufweisen müssen. Vielmehr werden ab diesem Datum Aufgaben des
Landes Hessen, die bislang vom Landratsamt wahrgenommen wurden, nunmehr dem
Kreisausschuss übertragen und die Landesbediensteten werden der Kreisverwaltung
zugeordnet. Mit einem Abschluss aller Maßnahmen inklusive der Umzüge der
betroffenen Organisationseinheiten ist jedoch frühestens in der zweiten
Jahreshälfte zu rechnen."
Die Projektgruppe zur Umsetzung der Kommunalisierung hat die neuen Strukturen
erarbeitet und Vorschläge unterbreitet. Diese müssen jetzt noch mit verschiedenen
Gremien wie etwa dem Personalrat abgestimmt werden. Gegenüber den
bisherigen Einteilungen werden verschiedene Änderungen vorgeschlagen: Aus den eigenständigen Fachbereichen und Abteilungen Bauen, Umwelt und
Naturschutz sowie Wasser- und Bodenrecht wird der neue Fachbereich "Bauen,
Wasser- und Naturschutz". Hier können verschiedene Aufgaben aus der Landes- und
Kreisverwaltung sinnvoll und kundenfreundlich gebündelt werden.
Ebenfalls neu ist der Fachbereich "Ordnung und Verkehr". Darunter finden
sich zum Beispiel Aufgaben wie die Straßenverkehrsbehörde mit
Führerscheinstelle und Zulassungsstelle oder die Gewerbeaufsicht und der
Kreisstraßenbau.
Neu ist außerdem der Fachbereich "Ländlicher Raum", der im Wesentlichen
vielfältige Aufgaben des früheren "Amtes für den ländlichen Raum" übernimmt und
insbesondere auch für Landwirte Ansprechpartner bleibt.
Aus der Hauptabteilung "Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz" wird
der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz, dessen Aufgaben gegenüber
früher nahezu gleich bleiben.
Aufgelöst wird die Zentralabteilung des Landratsamtes, die für Organisation
und Personal zuständig waren. Diese Aufgaben werden jetzt komplett vom Fachbereich Organisation und Personalservice wahrgenommen. Diesem Fachbereich werden
zu den früheren Aufgaben nunmehr auch die Aufgabenbereiche der Kommunal- und
Verbandsaufsicht zugewiesen.
Geringfügige Änderungen gibt es in speziellen Aufgabenbereichen, die
zwischen dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz und dem s

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