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Text von Mittwoch, 12. Januar 2005

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 Knete für Chöre: Projektförderung statt Gießkanne 
 Marburg * (fjh/pm)
Die Förderung des Chorwesens ändert der Landkreis Marburg-Biedenkopf. Künftig soll der Schwerpunkt auf der Projektförderung und der Jugendarbeit liegen. Das teilte Landrat Robert Fischbach am Mittwoch (12. Januar) mit.
Bereits im letzten Jahr hat der Landkreis die Förderung des Chorwesens umgestellt. "Es gibt fast 400 Chöre im gesamten Landkreis", erläuterte Fischbach. "Gesang ist nicht nur eine sehr beliebte, sondern auch eine sehr kommunikative und sinnvolle Freizeitbeschäftigung."
Allerdings gebe es einerseits Gesangvereine und Chöre, die sehr aktiv seien und insbesondere auch in der Jugendarbeit viel Engagement zeigen, andererseits gibt es jedoch auch solche, die kaum mehr aktiv sind und für den Nachwuchs im Chorwesen kaum oder gar keine Angebote mehr bereithalten. Deshalb - so der Landrat - habe man die Förderung komplett umgestellt, um vor allen den aktiven Chören besser helfen zu können.
Seit 2004 erfolgt die Förderung des Chorwesens im Rahmen einer Sockelförderung über die Sängerbünde und Sängerkreise sowie mittels einer Projektförderung. In diesem Jahr greifen die Veränderungen vor allem auch im Hinblick auf eine neue Antragsfrist bis zum 31. März 2005.
Während die Sockelförderung ausschließlich den Sängerkreisen unnd Kirchen zur weiteren Verwendung insbesondere für Fortbildungen zur Verfügung gestellt wird, sollen durch die Projektförderung alle Chöre die Möglichkeit erhalten,Unterstützung bei besonderen Aktivitäten zu erhalten.
Grundsätzlich gilt, das Projekte gefördert werden, die beispielhaft sind, die herausragende Leistungen darstellen und vor allem der Förderung und Ausbildung der Kinder- und Jugendchöre dienen. Als mögliche Projekte kommen zum Beispiel die Gründung eines Jugendchores oder einer Jugendgruppe, die Aus- und Fortbildung von Jugendlichen, aber auch Veranstaltungen wie "Wertungs- oder Kritiksingen mit defizitärer Finanzierung" in Betracht. Wichtig dabei ist, dass es sich um eine zukünftige Maßnahme handelt und je Maßnahme ein Mindestbetrag in Höhe von 200 Euro erreicht wird.
Auslandsreisen, die Beschaffung von Textilien oder die Beschaffung und die Reparatur von Musikinstrumenten können nicht mehr gefördert werden.
 
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