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Text von Donnerstag, 30. Juni 2005

> s o n s t i g e s<
  
 Schule verwüstet: 15-jähriger als Täter ermittelt 
 Marburg * (atn/pm)
Im wahrsten Sinne des Wortes verwüstet wurde eine Schule bei den Neuhöfen in der Nacht zum Donnerstag (30.Juni). Wie sich herausstellte handelte es sich bei dem Täter um einen 15-jährigen Schüler dieser Schule.
Nachbarn hörten gegen 2.30 Uhr verdächtige Geräusche aus dem Schulgebäude und informierten die Polizei. Ihr Eintreffen beobachtete der junge Marburger und flüchtete unerkannt.
Er hatte zwei Fenster an der Rückseite der Schule aufgebrochen. Nachdem er eingestiegen war trat er die Türen zu den Fluren ein. Die Tür zum Verwaltungstrakt und zwei weitere Türen dieses Gebäudeteils fielen seiner Zerstörungswut ebenfalls zum Opfer. Er attackierte sie mit Steinen und Tritten. Im Sekretariat und im Büro der Schulleiterin demolierte er das gesamte Inventar. Die Räumlichkeiten glichen hinterher einem Trümmerfeld. Der junge Schüler beschmierte die Wände, Türen, Möbelstücke und die technischen Geräte mit kaum lesbaren Symbolen und Schriften. Die Höhe des Sachschadens liegt nach den Ermittlungen bei mindestens 3.000 Euro.
Bereits knapp sechs Stunden nach der Flucht führten intensive Ermittlungen eines Jugendsachbearbeiters der Polizei auf die Spur des Marburgers. Seine Festnahme erfolgte am selben Tag noch während des Unterrichts in der heimgesuchten Schule . In seiner Befragung räumte der Jugendliche die nächtliche Missetat ein und gab an, sie aus purer Geldnot verübt zu haben. Sein Ziel sei Bargeld gewesen. Es blieb jedoch bei nur 90 Cent.
Heraus kam zusätzlich, dass er im Verlauf seiner Flucht einen in der Gemoll abgestellten schwarzen Motorroller stahl, um der Polizei zu entkommen. Er fuhr bereits morgens mit dem Roller zur Schule und stellte ihn in der unmittelbaren Umgebung ab.
Der Festgenommene durfte die Polizeistation im Anschluss an die notwendigen Maßnahmen wieder verlassen. Er muss in nächster Zeit mit Gerichtsverfahren unter anderem wegen Einbruchs, Diebstahls, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Sachbeschädigung rechnen.
 
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