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Text von Mittwoch, 29. Dezember 2004

> s o z i a l e s<
  
 Gesetz und Geld: Blindenhilfe bald beantragen! 
 Marburg * (fjh/pm)
Ein vierseitiges Schreiben haben Blindengeld-Empfänger in Hessen kurz vor Weihnachten erhalten. Zahlreiche Anrufer haben den Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) in der Marburger Frauenbergstraße um Klärung der Frage gebeten, was es damit auf sich hat. Vom heimischen Schreibtisch aus hat DVBS-Pressesprecher Michael Herbst während seines Weihnachtsurlaubs am Dienstag (28. Dezember) auf diese Fragen geantwortet.
Bei der Versand-Aktion geht es um 82 Euro ergänzende Blindenhilfe. Insgesamt 8.400 hessische Blinde erhalten monatlich 503 Euro einkommens- und vermögensunabhängiges Blindengeld. Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) billigt den Betroffenen aber 585 Euro einkommens- und vermögensabhängige Blindenhilfe zu. Als die Hessische Landesregierung das Blindengeld vor Jahresfrist um jene 82 Euro gekürzt hat, haben 1.400 Blinde zwischen Wiesbaden und Kassel ergänzende Blindenhilfe beantragt. 1.000 Anträge hatten Erfolg. Diese 1.000 Betroffenen bekamen weiterhin 585 Euro. Sie gliederten sich in 503 Euro von der Landesregierung und den Rest vom Sozialamt.
Nun ändert sich für eben diese 82 Euro zum 1. Januar 2005 die Rechtsgrundlage. Das Bundessozialhilfegesetz wird zum Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) . In dessen Paragraphen 72 steht zu lesen, dass die Höhe der Blindenhilfe bis Jahresmitte unverändert bleibt. Was sich aber sehr wohl ändert, sind die Einkommens- und Vermögensfreigrenzen. Sie werden niedriger.
Wer bislang noch keine ergänzende Blindenhilfe beantragt und dies auch im Jahr 2005 nicht vorhat, der kann das Schreiben geeignet ablegen.
Wer bislang keine ergänzende Blindenhilfe beantragt hatte, dies aber in kürze tun möchte, weil sich seine Lebensumstände geändert haben, der wird es kaum schaffen, den Antrag nebst verlangter Anlagen bis Jahresende abzusenden. Herbst empfiehlt, möglichst sofort formell den Antrag zu stellen: "Schreiben Sie hierzu schlicht an den Absender, dass Sie formell ergänzende Blindenhilfe nach 72 SGB XII beantragen und die entsprechenden Antragsunterlagen nachsenden werden. So begründen Sie Ihren etwaigen Anspruch bereits ab Januar 2005, aber Eile ist geboten."
Der Antrag wird dann in dem Moment bearbeitet, zu dem man seine vollständigen Unterlagen eingereicht hat. Wird der Antrag positiv beschieden, so geschieht das rückwirkend zum Januar. Dann erhalten die Betroffenen eine entsprechende Nachzahlung.
Wer bislang ergänzende Blindenhilfe erhalten hat und diese auch weiterhin möchte, muss befürchten, dass ihm ab Januar zunächst nur 503 Euro Landesblindengeld ausgezahlt wird. Zumindest legt diesen Schluss die Lektüre des - dem Schreiben beiliegendem - Merkblattes nahe. Erst wenn jemand nachgewiesen hat, dass er auch die niedrigeren Einkommens- und Vermögensfreigrenzen des SGB XII unterschreitet, wird er mit einer entsprechenden Nachzahlung rechnen können. Für ihn ist also "nur" insofern Eile geboten, wie es ihm ob seiner finanziellen Lage unmöglich ist, in Vorleistung zu treten.
Warum ein solches Schreiben erst wenige Tage vor Jahresende versendet wird, erschließt sich den Experten des DVBS auch nicht. Spannend wäre, zu wissen, wie in anderen Bundesländern mit dem Inkrafttreten des SGB XII umgegangen wurde.
 
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