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Text von Donnerstag, 8. July 2004

> s o z i a l e s<
  
 ALG II: Stadt für AG-Lösung 
 Marburg * (sts)
Am Schluss stand der Appell der Stadt an den Kreis, die Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur auch nach dem 1. Januar 2005 fortzuführen. Stadtrat Dr. Franz Kahle (Grüne) favorisierte bei der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Frauen der Stadt Marburg am Mittwoch (7. Juli) im Zuge der Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialhilfe die Lösung einer Arbeitsgemeinschaft zwischen Kreis und Arbeitsagentur.
"Sollte der Kreis sich für das Optionsmodell entscheiden, würden wesentliche Aufgaben des städtischen Sozialamtes wegfallen. 30 Mitarbeiter wären davon betroffen", prognostizierte Kahle. Zudem würde wohl auch die Arbeitsagentur Marburg schließen oder bestenfalls in eine Geschäftsstelle umgewandelt werden. Sollte der Landkreis Marburg-Biedenkopf zusätzlich Probleme mit der Finanzierung des Optionsmodells bekommen, drohe der Stadt womöglich auch eine Kreisumlageerhöhung.
Zweites Thema im Ausschuss war das noch nicht verabschiedete Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG).Ein einstimmig beschlossener Antrag der CDU-Fraktion beauftragt den Magistrat, über die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Stadt zu berichten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für Kinder im Alter unter drei Jahren Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten sind, wenn die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen.
In Marburg sind momentan 120 bis 130 Krippenplätze mit Tagespflege vorhanden. Für das Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2005 müssten weitere 200 bis 230 Plätze geschaffen werden, um die Bedingungen erfüllen zu können. Größtes Problem dabei ist die Finanzierung dieser Plätze, da "vom Bund keine unmittelbaren Gelder zur Verfügung gestellt würden", wie Kahle erklärte.
Mit dem selben TAG einher geht eine Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Demnach müssen Eltern, die eine psychotherapeutische Behandlung für ihr Kind im Rahmen der Jugendhilfe beantragen, dies zunächst dem Jugendamt melden und nicht - wie bisher - nur die Behandlung in Rechnung stellen. Zudem können sie stärker an den Kosten für Heimunterbringungen und Behandlungen beteiligt werden. Ziel ist es vor allem, die enormen Kostensteigerungen der Jugendämter für die Therapie von seelischen Behinderungen wie Hyperaktivität oder Legasthenie einzudämmen. Auch in Marburg sind in den letzten Jahren Kostensteigerungen in diesen Fällen von bis zu 500% zu verzeichnen gewesen.
 
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