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Text von Mittwoch, 7. July 2004

> s o z i a l e s<
  
 SGB II: Wie verfährt der Landkreis? 
 Marburg * (sts)
Wer soll im Landkreis Marburg-Biedenkopf ab dem 1. Januar 2005 die Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) übernehmen? Soll der Kreis sich um die Trägerschaft bewerben? Könnte eine Arbeitsgemeinschaft mit der Arbeitsagentur die Lösung sein oder sollte gar keine Beteiligung von Kreisseite erfolgen?
Diesen komplexen Fragen widmete sich am Dienstag (6. Juli) im Gesundheitsamt der Ausschuss für Familie, Jugend und Soziales beim Landkreis Marburg-Biedenkopf. Auf eine Abstimmung wurde dort letztlich verzichtet, da innerhalb der Fraktionen noch Klärungsbedarf bestand.
Der 1. Kreisbeigeordnete Dr. Karsten McGovern (Grüne) stellte die einzelnen Möglichkeiten des Gesetzes vor. Als Grundlage für eine Entscheidung müssten fünf wesentliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. An erster Stelle stehe dabei die möglichst effektive Unterstützung von Langzeitarbeitslosen: "Die Hilfen sollten aus einer Hand erfolgen."
Daneben seien auch die beschäftigungspolitischen Ziele sowie die finanziellen Auswirkungen zu beachten. Für jedes Modell sei weiterhin der kommunale Handlungs- und Entscheidungsspielraum und die Verantwortlichkeit zu prüfen.
Sollte der Kreistag sich für das Optionsmodell nach Paragraph 6a des SGB II entscheiden, müsste bis zum 15. August eine qualifizierte Bewerbung an die hessische Landesregierung eingereicht werden. McGovern geht davon aus, dass diese Option in Hessen mindestens sechsmal verwirklicht wird.
Entschiede sich der Kreis für diese Option, würde der Landkreis die Grundsicherung der Arbeitssuchenden von der Arbeitsagentur übernehmen. Dies hätte aber auch weitreichende Personal- und Finanzierungsfragen zur Folge. Nach momentanem Stand würde er 18,5 Millionen Euro erhalten. Etwa die Hälfte davon müsste dann für das notwendige Personal verwendet werden. Der Rest könnte integrativen Aufgaben zugute kommen.
Fraglich bliebe, ob das bisherige arbeitsmarktpolitische Engagement des Kreises nicht letztlich beschnitten werden müsste: "Die zur Verfügung stehenden Mittel sind knapp bemessen", sagte McGovern.
Die zweite Möglichkeit wäre eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Arbeitsagentur und Landkreis nach Paragraph 44b des SGB II. Wie genau sie aussehen könnte, ist im Gesetz nicht explizit festgelegt: "Die Ausgestaltung und Organisation der Arbeitsgemeinschaften soll die Besonderheiten der beteiligten Träger, des regionalen Arbeitsmarktes und der regionalen Wirtschaftsstruktur berücksichtigen", hei&zlig;t es im Gesetzestext. Fest steht allerdings, dass ein Geschäftsführer dieser Arbeitsgemeinschaft zu bestimmen wäre, auf den sich die Agentur und der Kreis einigen müssten.
In den vagen Vorgaben sah McGovern eine Hauptschwierigkeit dieser Möglichkeit. Die SPD-Fraktion plädierte jedoch für diese Lösung.
Eine gänzliche Nichtbeteiligung, wie sie laut McGovern in einigen Landkreisen Hessens angedacht werde, scheint für Marburg-Biedenkopf nicht in Frage zu kommen. Wie auch immer sich die Fraktionen des Kreistages entscheiden, die Zeit drängt.
 
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