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Text von Freitag, 30. July 2004

> s o z i a l e s<
  
 Abgeben oder nicht: Antrags-Schlacht um ALG II 
 Marburg * (fjh/pm)
Die Antragsformulare auf "Arbeitslosengeld II" vorerst nicht abzugeben, hatte Martin Bongards vom DGB-Erwerbslosenkreis den Hilfebedürftigen bei der Veranstaltung "Menschenwürde, ade?" am Montag (26. Juli) im Kulturladen KFZ geraten. Dagegen wandte sich am Freitag (30. Juli) Kreisbeigeordneter Dr. Karsten McGovern in einer Presseerklärung. Diesem Aufruf sollte seiner Ansicht nach niemand folgen, der ab den 1. Januar 2005 Leistungen erhalten möchte.
Bisherige Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfänger müssen einen neuen Antrag stellen, erläuterte der Sozialdezernent des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Ab dem 1. Januar 2005 gilt mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) II ein neues Gesetz. Wer bis zum Jahreswechsel keinen Antrag abgegeben hat, wird auch keine Leistung erhalten können.
Für bisherige Sozialhilfeempfänger wird der Landkreis in Absprache mit der Stadt Marburg die entsprechenden Anträge erst nach den Sommerferien verteilen. Dabei wird derzeit geprüft, ob auch ein Ergänzungsfragebogen ausreicht, da viele Daten schon bekannt sind. Man möchte den Aufwand für die Betroffenen so gering wie möglich halten, erklärte McGovern.
Das von der Bundesagentur für ARbeit (BA) seit Montag (19. Juli) versandte 16-seitige Antragsformular war nicht nur bei Datenschützern auf heftige Kritik gestoßen. Der Marburger Rechtsanwalt Dr. Peter Hauck-Scholz hatte bei dem Informationsabend vorgeschlagen, zur Antragstellung für das neue "Arbeitslosengeld II" auf die vorgelegten Formulare der BA zu verzichten und den Antrag stattdessen freihändig zu stellen. Lediglich der sogenannte "Arbeitgeberbogen" sei vom Gesetz vorgeschrieben. Alle anderen Angaben könnten Antragstellerinnen und Antragsteller den zuständigen Behörden auch formlos übermitteln. Bongards hatte die Auffassung vertreten, man sollte mit der Antragstellung vorerst noch warten.
 
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