Text von Donnerstag, 10. Juni 2004
Steuersparmodell: Wissen sie denn, was sie tun? | ||
Marburg * (fjh)
"Denn sie wissen nicht, was sie tun!" Manchmal könnte man auch von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags den eindruck gewinnen, ihnen wäre überhaupt nicht klar, worüber sie abstimmen. Jedenfalls mutet es schon seltsam an, dass Bundestag und Bundesrat eine drastische Kürzung der Zuschüsse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschlossen haben, die auch die Freifahrt Behinderter im Nahverkehr in Frage stellt, dass aber Mitglieder eben dieses Parlaments nun lautstark gegen diese Einschränkung protestieren. Dieser Protest ist natürlich berechtigt. Aber die vorherige Zustimmung zum "Koch-Steinbrück-Papier" war wohl doch etwas übereilt! Mit ihrer Kritik haben auch der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und beruf (DVBS) und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) Recht. Sie haben am Mittwoch (9. Juni) auf die Proteste der Betroffenen gegen diese weitere Einschränkung der Lebensqualität Behinderter hingewiesen. Das Maß ist nun endgültig voll! Zum 1. Januar 2004 wurde in Hessen das Blindengeld gekürzt. Gleichzeitig sind auch Behinderte von den massiven Kürzungen im sozialbereich betroffen. Nun möchte Gesundheits- und Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD) auch noch die Freifahrt Schwerbehinderter im Nahverkehr nahezu gänzlich streichen. Allein an ihrem jeweiligen Wohnort sollen Schwerbehinderte dann noch kostenfrei in Bus und Bahn einsteigen dürfen. Wie sie aber anderenorts den Fahrschein lösen sollen, dasrüber scheint noch niemand ernstlich nachgedacht zu haben. Nicht nur Blinde bekommen dann bei den üblichen Fahrscheinautomaten erhebliche Probleme; auch für viele Rollstuhlfahrer hängen die Tasten einfach zu hoch. Der Sinn der Freifahrt lag auch darin, dass gerade Menschen mit erheblichen Mobilitätsbehinderungen ohne langes Nachdenken Busse und Bahnen für Wege benutzen können, die "normale" Menschen ohne Problem zu Fuß zurücklegen. Die Freifahrt war als Nachteilsausgleich gedacht. Und so wird sie von den Behinderten auch genutzt. Wie viele Schwerbehinderte diese Freifahrt wie oft in Anspruch nehmen, darüber liegen nach Angaben des Bundesbehindertenbeauftragten Karl-Hermann Haack keine detaillierten Informationen vor. Somit ist der Gesetzgeberin überhaupt nicht klar, wieviel Euro diese Sparmaßnahme letztlich in die Kassen spülen wird. Errechnet haben die Befürworter der Änderung allein den Betrag, den der Staat an Zuschüssen spart. Der eingesparte Betrag dürfte indes recht gering ausfallen. Für die Schwerbehinderten hingegen muss dann so mancher Besuch, manche Erledigung und auch der ein oder andere Ausflug ausfallen. In jedem Fall beträggt die Größenordnung des eingesparten Betrages nur einen winzigen Bruchteil der Summe, die die britische Mobiltelefon-Firma "Vodafon" nun durch abschreibungen ihrer "Verluste" beim Kauf des D1-Mobilfunknetzes von Mannesmann von der Steuer abschreiben will. Wenn der Staat richtig sparen möchte, dann muss er dort hinlangen! Aber der Bürger auf der Straße mag kaum glauben, dass die deutsche Politik große Unternehmen nicht mit Samthandschuhen anfass. Notfalls greift die Regierung schnell mal in die Taschen derjenigen, die sich nicht so wirkungsvoll wehren. Das sind zum Beispiel auch die Schwerbehinderten. Bezahlen bald die Behinderten die Steuersparmodelle von "Vodafon"? Sollte es so kommen, dann kann man hoffen, dass die verantwortlichen Politiker diese unsoziale Entscheidung mit dem Machtverlust bezahlen. Ohnehin entscheiden sie hier gänzlich ohne Grundlagen, denn sie wissen nicht, was sie tun! | ||
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