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Text von Freitag, 7. Mai 2004

> s o z i a l e s<
  
 Rechnung fürs Radio: Kasse auf Kosten Behinderter 
 Marburg * (fjh/pm)
Um 1,09 Euro auf 17,24 Euro monatlich müssten die Rundfunkgebühren ab 2005 steigen, wenn nichts passiert. Die nordrhein-westfälische Medien-Staatssekretärin Miriam Meckel erzählte der Süddeutschen Zeitung SZ) eine Idee, die 105 Millionen Euro pro Jahr wert sein und die Gebührenerhöhung um zwölf Cent weniger hoch ausfallen lassen soll. In ihrer Ausgabe von Mittwoch ( 5. Mai) schreibt das Blatt: "So ist geplant, viele Behinderte nicht länger pauschal von der Gebühr auszunehmen, sondern nur noch dann, wenn ihnen das Geld fehlt."
Gegen diese Überlegungen wendet sich der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) in Marburg. Dessen Pressesprecher Michael Herbst informierte die Vereinsmitglieder am Freitag (7. Mai) über Meckels Pläne zur Sanierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Kosten Behinderter.
Wer blind, stark sehbehindert, taub oder laut amtlicher Bescheinigung ansonsten zu mindestens 80 Prozent behindert ist, bekommt von ARD und ZDF bislang Keine Rechnung. Kkünftig würde das nach Meckels Willen nicht mehr gelten.
Derzeit erarbeiten Vertreter der Landesregierungen in Mainz ein neues, einfacheres Gebührenmodell. Die Experten haben den Auftrag, den Regierungschefs im Juni einen "unterschriftsreifen Entwurf" zu präsentieren.
Schon ab 2005 sollen neue Maßgaben gelten. Von der Rundfunkabgabe entlastet wären dann nur noch jene Bürger, denen die Behörden testieren, dass sie der Hilfe bedürfen; aus welchen Gründen auch immer. Das gälte etwa für Auszubildende, die vom Staat finanziell unterstützt werden, Sozialhilfeempfänger oder Pflegefälle. Ohne amtliche Bescheinigung wäre die Gebühr fällig, auch bei Behinderten.
Mehr Hörer und Zuschauer müssten fortan zahlen. Nach Auslaufen der momentanen, maximal bis 2007 gültigen Gebührenbefreiungen sei ab 2008 ein Mehrerlös von 105 Millionen Euro pro Jahr zu erwarten, rechneten Emissäre von ARD und ZDF in Mainz vor.
Etwa die Hälfte der Behinderten, die kostenlos zuhörten oder zuschauten, bleibe wegen geringer Einkommen weiterhin verschont. Die andere Hälfte soll aber zahlen.
Es sei gerecht, die Einkünfte zu Grunde zu legen, sagt Meckel
Widerspruch kam aus Rheinland-Pfalz, jenem Land, das den Vorsitz in der entsprechenden Kommission führt. Bei "Spiegel Online" war noch am selben Tag zu lesen, es gebe auch in anderen Ländern "erhebliche Widerstände" gegen eine solche Entwicklung. Das erklärte der Chef der Mainzer Staatskanzlei Martin Stadelmaier (SPD). Der Vorschlag Meckels unter Berufung auf den vom Bundessozialgericht festgestellten Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Rundfunkgebühr sei "außerordentlich umstritten". Es gebe eine "generelle Berechtigung" an der Gebührenbefreiung für Behinderte festzuhalten, sagte Stadelmaier.
 
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