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Text von Montag, 3. Mai 2004

> s o z i a l e s<
  
 Betreuungsrecht: Sparen an der falschen stelle? 
 Marburg * (fjh/pm)
Erhebliche Verschlechterungen befürchtet die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH) von der geplanten Änderung des Betreuungsrechts. Dies betonte ihr Vorsitzender Robert Antretter am Montag (3. Mai) in Marburg. Der ehemalige Politiker äußerte sich mit einer Stellungnahme zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai.
Am meisten von den - ab dem Jahr 2005 vorgesehenen - Einsparungen betroffen wären vor allem Menschen, die wegen Alter, Krankheit oder Behinderung auf eine professionelle Betreuung angewiesen sind. Weil die Berufsbetreuer weniger Geld erhalten sollen, müssten sie viel mehr "Fälle" übernehmen. Dadurch wären sie kaum noch in der Lage, jedem Einzelnen gerecht zu werden.
"Damit wird die von allen gelobte Idee der persönlichen Betreuung wieder aufgegeben", urteilt Antretter. Jeder könne in die Situation kommen, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Dann sei es wichtig, dass für diese Aufgabe ein kompetenter Partner mit genügend Zeit zur Verfügung stehe.
Bisher galt das Gesetz als vorbildlich, weil es Berufsbetreuer nur für schwierigere Fragen vorsieht und sonst auf Ehrenamtlichkeit setzt. Das gilt derzeit für 70 Prozent der Fälle. Ehrenamtliche Betreuer werden von den Justizministerien besonders geschätzt, weil sie weniger auf die Uhr schauen und oft nicht einmal die ihnen zustehende Aufwandspauschale von 312 Euro im Jahr beanspruchen. Sie leisten mehr als nur rechtliche Unterstützung und sind Ansprechpartner in vielen persönlichen Fragen.
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer aber müssen motiviert, geschult und vermittelt werden. Diese Aufgaben übernahmen bisher die Betreuungsvereine. Im Landkreis Marburg-Bidenkopf ist auf diesem Gebiet der Marburger Verein für selbstbestimmung und Betreuung aktiv.
Viele ähnliche Vereine haben wegen unzureichender Förderung schon aufgegeben, berichtet die Lebenshilfe. "Hier wollen die Bundesländer an der falschen Stelle sparen", kommentiert Antretter. "Sie müssen sich mit den Kommunen einigen, wie die unverzichtbare Arbeit der Betreuungsvereine finanziell abgesichert werden kann."
Anderenfalls drohe die Gefahr, dass immer weniger Ehrenamtliche für die Aufgabe der rechtlichen Betreuung gewonnen werden können. Den Staat erwarten dann unter dem Strich Mehrkosten, weil er freiberufliche oder behördliche Fachkräfte für jede Betreuung finanzieren muss, die die Vormundschaftsgerichte nicht an Ehrenamtliche übergeben können.
Den Appell der Lebenshilfe an die Politik, den vorliegenden Gesetzentwurf den Bedürfnissen der Menschen anzupassen, fasste Antretter in die Worte: "Das Betreuungsgesetz war bei seiner Einführung 1992 als Jahrhundertreform im Zivilrecht gefeiert worden. Zerstören Sie nun nicht eine Errungenschaft, auf die wir in Deutschland stolz sein konnten!"
 
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